Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat auf ihrer Klausurtagung am Wochenende in Uslar die gematik eindringlich aufgefordert, ihrem gesetzlichen Auftrag zum Ausbau des Austausches der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM) voranzutreiben. Der Antrag des KVN-Vorstandes, des KVN-Hauptausschusses und des KVN-Digitalisierungsausschusses wurde einstimmig verabschiedet.
KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und ist nichts anderes als ein E-Mail-Dienst – allerdings besonders gesichert. Nutzen können KIM nur Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und andere Einrichtungen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Darüber lassen sich Dokumente, aber auch einfache Nachrichten schnell, verschlüsselt und datenschutzkonform austauschen. KIM ist damit sicherer als ein Fax oder eine herkömmliche E-Mail. „Das Fax hat keine Zukunft, KIM ist der Kommunikationsweg der ersten Wahl – muss aber verbessert werden“, kommentierte die KVN-Vorständin, Nicole Löhr, den Beschluss.
Praxen nutzen KIM momentan vor allem, um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen und Arztbriefe an Kolleginnen und Kollegen digital zu übermitteln. Möglich sind auch einfache eNachrichten, wenn das Praxisverwaltungssystem (PVS) dies unterstützt; eine Verpflichtung zur technischen Umsetzung der eNachricht durch den PVS-Hersteller besteht bisher allerdings nicht. Auch die Zustellung von elektronischen Ersatzbescheinigungen für Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel ihre Gesundheitskarte vergessen haben, läuft darüber. Allerdings gibt es bei KIM noch Verbesserungspotential.
Daher fordert die KVN-Vertreterversammlung die gematik, die Betreibergesellschaft der TI-Infrastruktur, auf, ihren gesetzlichen Auftrag zum Ausbau des Austausches über die digitale Kommunikation über KIM nachzukommen und insbesondere folgende Anforderungen an den Verzeichnisdienst (VZD) über die Schnittstelle FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources) zu gewährleisten:
1. Die gematik und die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterstützen und kontrollieren die Hersteller von PVS bei der Implementierung einer einheitlichen, sinnvollen Suchfunktion in den KIM-Clients. Im VZD vorhandene Suchattribute wie Name, Postleitzahl, Ort, Straße, Bundesland, Betriebsstättennummer, Fachgebiet und Berufsgruppe sollen komfortabel nutzbar und Suchergebnisse sinnvoll eingeschränkt werden. Die Suchfunktion soll einen Arzt und auch die KIM-Adresse im Praxiseintrag ermitteln können.
2. Die gematik soll den Kassenärztlichen Vereinigungen das Verknüpfen von Arzt- und Praxiseinträgen (ohne notwendigen Einzel-Opt-In der Leistungserbringer) ermöglichen.
3. Die lebenslange Arztnummer soll als gemeinsames identifizierendes Merkmal für Ärzte und Psychotherapeuten im Verzeichnisdienst aufgenommen werden.
4. Die gematik muss den Kassenärztlichen Vereinigungen die eigenständige Verknüpfung von Haupt- und Nebenbetriebsstätten ermöglichen. Die PVS-Hersteller sollen bei der Implementierung einer Suchfunktion (die zu einer Nebenbetriebsstätte die entsprechende KIM-Adresse vom Hauptstandort ermittelt) unterstützt und kontrolliert werden.
