Pressemitteilung

Patientenversorgung durch massive Verschlechterung der Rahmenbedingungen in Gefahr

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KVN-Vertreterversammlung fordert Inflationsausgleich für Praxen

 

Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben am Samstag in Hannover auf ihrer Herbstsitzung in einer Resolution vor der akuten Gefahr für die ambulante Patientenversorgung gewarnt. 

 

Politik, Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung müssten ad hoc mit Unterstützungsmaßnahmen und Nachverhandlungen auf die Verwerfungen im deutschen Gesundheitswesen reagieren.

 

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten warnen vor falschen politische Weichenstellungen, der hohen Inflation und den damit verbundenen massiven Kostensteigerungen. „Diese negativen Entwicklungen gefährden immer mehr vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen in ihrer Existenz. Die Praxen können nur dann erhalten werden, wenn die Kostenentwicklung gestoppt wird“, heißt es in der Resolution.

 

Die Mitglieder der KVN-Vertreterversammlung fordern die Krankenkassen eindringlich auf, in den Honorarverhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einen Inflations- und Energiekostenausgleich zu berücksichtigen. Viele Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten würden ihre Praxen unter den gegebenen Bedingungen nicht länger kostendeckend führen können. Die Energiekostensteigerungen und die aktuelle Inflationsrate von zehn Prozent trieben die Ausgaben massiv in die Höhe.

 

Hinzu komme die viel zu niedrige Honoraranpassung von zwei Prozent für das kommende Jahr, die nicht annähernd ausreichten, um die steigenden Kosten auszugleichen. Ohne finanziellen Inflations- und Energiekostenausgleich würden Vertragsärztinnen- und –ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und – psychotherapeuten gezwungen sein, ihre Praxen für Stunden, Tage oder sogar dauerhaft zu schließen. Die Versorgung könne unter den verheerenden Umständen in der bisherigen Form kaum noch sichergestellt werden.

 

Kritisch äußerten sich die Mitglieder der Vertreterversammlung zu Äußerungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen, für die Jahre 2023 und 2024 „Nullrunden“ zu fordern. „Damit hätten die Praxen bis Ende 2024 einen enormen Kaufkraftverlust durch Inflation und stagnierenden Honorareinnahmen im Vergleich zu 2020 zu verkraften Dieses Szenario vernichtet Praxisexistenzen und damit die Patientenversorgung“, heißt es in der Resolution.

 

Die jüngsten politischen Entscheidungen, wie die Abschaffung der Neupatientenregelung, würde die wirtschaftliche Lage der Praxen im neuen Jahr weiter verschärfen. Die Streichung der Neupatientenregelung müsse zurückgenommen werden. Sie sei eine unbürokratische und erfolgreiche Gesetzesvorgabe gewesen, durch die die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch schnelle Termine verbessert worden sei. Die Ärztinnen und Ärzte hätten für ihre Mehrleistungen nicht etwa mehr Geld erhalten, sondern nur den vollen Betrag aus dem mit den Kassen vereinbarten Honorarkatalog ohne Abzüge. Das sei mehr als gerecht gewesen.

 

Viele Praxen erhielten zurzeit aufgrund der seit 1993 bestehenden Budgetierung ihrer Honorierung nur noch 65 bis 85 Prozent für die bereits erbrachten Leistungen bezahlt. Diese Selbstausbeutung sei nicht mehr auszuhalten, nicht zukunftssichernd, sondern existenzvernichtend. Die Praxen müssten wirtschaftlich stabilisiert werden. 

 

Jede einzelne Praxis werde jedoch gebraucht, um die ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen und dem Versorgungsauftrag nachzukommen. Ohne schnelle Hilfe drohten in vielen Praxen eine Reduktion der Sprechstundenzeiten, Aufnahmestopps für neue Patienten oder eine Reduzierung des Praxispersonals.

 

Vor diesem Hintergrund fordern die Mitglieder der KVN-Vertreterversammlung die politisch Verantwortlichen dazu auf, schnell zu handeln und für die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen kurzfristig und nachhaltig einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.