Heilberufsausweise und SMC-B-Karten mit RSA-Verschlüsselung können noch bis zum 30. Juni und damit ein halbes Jahr länger als bislang vorgesehen genutzt werden. Mit der Fristverschiebung reagiert die gematik auf die anhaltenden Produktions- und Lieferprobleme von Kartenherstellern. Sie kommt damit der Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach. „Wir haben schon frühzeitig erkannt, dass der Zeitplan für den Austausch aller betroffenen Komponenten unrealistisch ist. Dazu kamen erhebliche Produktionsverzögerungen eines großen Kartenanbieters aufgrund einer Systemumstellung, wodurch der fristgerechte Austausch noch weiter in die Ferne gerückt ist. Wir haben uns seit Monaten für eine Übergangsregelung eingesetzt“, kommentierte Nicole Löhr, Vorständin der KVN, die Fristverlängerung.
Die KVN habe ihre Bedenken kommuniziert und an die gematik, das Bundesgesundheitsministerium und andere beteiligte Stellen platziert. „Mit Erfolg! Ende vergangener Woche erreichte uns die Nachricht, dass die gematik mit den zuständigen Stellen eine Übergangslösung erzielen konnte. Sowohl für die elektronischen Heilberufeausweise, SMC-B-Karten als auch die gSMC-KT Karten gelten nun verlängerte Fristen über den Jahreswechsel hinaus. Lediglich für die Konnektoren bleibt die Frist zum 31. Dezember 2025 bestehen“, so Löhr.
Ab Juli nur noch ECC-fähige Ausweise
Die Übergangslösung bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte Heilberufsausweise, die Zertifikate mit RSA-Verschlüsselung enthalten, noch bis zum 30. Juni 2026 nutzen können. Danach sind nur HBA mit ECC-basierten Zertifikaten einsetzbar, um beispielsweise eRezepte zu signieren. Bis zum 30. Juni dürften Kartenhersteller die alten Ausweise daher auch nicht sperren. Sie sind zugleich verpflichtet, ab 1. Januar ausschließlich ECC-fähige Karten zu produzieren und auszugeben.
Auch Praxisausweise (SMC-B-Karten), die nicht ECC-fähig sind, können laut gematik übergangsweise noch bis zum 30. Juni genutzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die gematik keine Sperrung der Zertifikate veranlassen. Damit kommen Praxen, die noch keinen Praxisausweis der neuen Version haben, weiterhin in die Telematikinfrastruktur.
Die ebenfalls von der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens betroffenen Gerätekarten für Kartenterminals, sogenannte gSMC-KT, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden. Die Fristverschiebung um ein Jahr hatte die gematik bereits im Frühjahr veranlasst, weil ein vollständiger Austausch bis Ende dieses Jahres schon damals nicht möglich schien.
Übergangslösung gilt nicht für Konnektoren
Bei den „RSA-only“-Konnektoren ist ein Umtausch bis zum Jahresende zwingend erforderlich, wie die gematik betont. Eine Verlängerung der Zertifikate sei „technisch ausgeschlossen“.
In der Extra-Ausgabe der KVNachrichten informieren wir im Detail über die neuen Fristen der Übergangslösung.

