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Praxen mit besonders hohem Energieverbrauch können ab sofort Antrag auf Stromkostenerstattung stellen

Ein neuer Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29. März 2023 bringt Entlastung für Praxen mit besonders hohem Energieverbrauch. Anspruch auf Erstattung von zusätzlichen Stromkosten haben Vertragsärzte, Ermächtigte sowie nichtärztliche Dialyseeinrichtungen, die bestimmte Leistungen aus den EBM-Abschnitten Hochvolttherapie (Abschnitt 25.3.2), Computertomographie (Abschnitt 34.3), Magnet-Resonanz-Tomographie (Abschnitt 34.4) oder Kostenpauschalen für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren (Abschnitt 40.14) erbringen. Diese Förderung ist auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

 

Beantragt werden kann die Förderung über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Der Erstattungsantrag wird mittels einer Selbsterklärung über die zusätzlichen Stromkosten im jeweiligen Abrechnungsquartal gestellt. Nachweise zur Selbsterklärung brauchen nur auf Anforderung vorgelegt zu werden.

 

Die KVN stellt ab sofort im Mitgliederportal unter „Formulare“ → „S“ sowie auf der Homepage unter www.kvn.de/stromkostenerstattung.html ein e-Formular zur Verfügung, in dem alle Daten für die Beantragung erfasst werden können. Wichtige Frist: Der letzte Abgabetag für das 1. Quartal 2023 ist der 30. April 2023.