Meldung der persönlichen Satzungs-E-Mail-Adresse

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Bitte beachten Sie, dass die zukünftige Versendung von Informationen an die von Ihnen angegebene persönliche E-Mail-Adresse den parallelen Postversand vollständig ersetzt. Daher stellen Sie bitte sicher, dass der E-Mail-Empfang über das von Ihnen angegebene E-Mail-Postfach jederzeit möglich ist.

 

Bitte beachten Sie auch, dass nur eine persönliche E-Mail-Adresse gemeldet werden kann.  Erneute Meldungen überschreiben die bis dahin gemeldete E-Mail-Adresse.