Apherese

Genehmigungspflichtige Leistungen

Bei der Apherese, auch bekannt als Blutwäsche, werden krankheitsverursachende Stoffe oder Bestandteile gezielt auf dem Blut oder Blutplasma entfernt. Im Anschluss werden die Blutanteile, welche nicht eliminiert wurden wieder zusammengeführt. Für dieses extrakorporale Verfahren werden bestimmte Apparate benötigt.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Innere Medizin und Nephrologie
  • Fachärzte mit Schwerpunkt Nephrologie
  • Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Kinder-Nephrologie
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Nachweis über die Facharztqualifikation

  • Ausreichende Erfahrung und Belege für die Durchführung einer therapeutischen Apherese und der Behandlung von Apherese-typischen Komplikationen

und

  • indikationsspezifisch geeignete Belege und hinreichende Erfahrung
    • in der Diagnostik und Behandlung von Fettstoffwechselstörungen

oder

    • in der Diagnostik und Behandlung von rheumatoider Arthritis nachweisen kann

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die vorhandenen Geräte benötigen eine Zulassung nach Medizingeräteverordnung (MedGV) beziehungsweise Medizinproduktegesetz (MPG).

 

Als Mindestausstattung für Notfälle ist folgende Ausstattung vorzuhalten:

  • Absaugvorrichtung
  • Sauerstoffversorgung
  • Defibrillator mit EKG-Schreiber und Monitor
Wehe Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?

Die Kassenärztliche Vereinigung ist gemäß Anlage 1 der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt, die organisatorischen und apparativen Gegebenheiten gemäß der Bestimmung der Vereinbarung zu überprüfen.

 

Für jeden Patienten muss jährlich bei der KVN ein Antrag auf Indikationsüberprüfung gestellt werden.


Kontakt

Frau Ass. jur. Anika Spiegler

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3169

E-Mail: Apherese@kvn.de