Liposuktion bei Lipödem (Stadium III)

Genehmigungspflichtige Leistungen

Mit der Liposuktion (chirurgische Fettabsaugung) soll bei Lipödem im Stadium III insbesondere eine Bewegungseinschränkung beseitigt werden, um so eine Steigerung der körperlichen Aktivität zu ermöglichen.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
  • Sonstige operativ tätige Facharztgruppen
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

  • Nachweis über die selbstständige Durchführung der Liposuktion bei Lipödem in mindestens 50 Fällen vor dem 7. Dezember 2019 (Inkrafttreten der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Verfahren der Liposuktion bei Lipödem im Stadium III ).

 

oder

 

  • Nachweis über die Durchführung der Liposuktion bei Lipödem in mindestens 20 Fällen innerhalb von zwei Jahren unter der Anleitung eines bereits erfahrenen Anwenders im Falle der Neuanwendung. (Zur Anleitung berechtigt sind Anwender, die die Liposuktion beim Lipödem nachweislich in 50 oder mehr Fällen selbstständig durchgeführt haben.)

 

Im Rahmen der Antragstellung sind zudem die Dokumentationen (Befundberichte / Zuweisungen, bildliche Ganzkörperdokumentation vor und nach Liposuktion, Nachweis erfolgloser konservativer Therapien vor Liposuktion) von mindestens 20 durchgeführten Liposuktionen (bevorzugt Stadium III) vorzulegen.

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche organisatorischen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
  • Bei einer Absaugung von mehr als 3.000 ml reinen Fettgewebes pro Eingriff muss die postoperative Nachbeobachtung über mindestens zwölf Stunden sichergestellt sein. (Das maximale Fettvolumen, das pro Sitzung entfernt werden kann, beträgt acht Prozentdes Körpergewichts in Litern.)

  • Geeignete Organisation und Infrastruktur mit Notfallplänen (SOP) sowie Bereithaltung der für Reanimation und sonstige Notfälle benötigten Geräte und Medikamente vor Ort.

  • Geeignete Organisation und Infrastruktur durch Möglichkeit einer intensivmedizinischen Behandlung und stationärer Notfalloperationen.

  • Einrichtungen, die nicht über eine Intensivstation und die kontinuierliche Möglichkeit zu stationären Notfalloperationen verfügen, haben organisatorisch zu gewährleisten, dass eine im Bedarfsfall erforderliche intensivmedizinische beziehungsweise operative Behandlung der Patientin durch bindende schriftliche Kooperation mit einer anderen Einrichtung erfolgt.
Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?

Einzelfallprüfung durch Stichproben (insbesondere hinsichtlich der Methode, Diagnose und Indikationsstellung, präoperativer übergreifender Operationsplanung und abgesaugtem Fettvolumen): Jährlich werden mindestens vier Prozent der abrechnenden Ärzte auf Grundlage der Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III in Verbindung mit der Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QP-RL) überprüft.

Downloads

Den Antrag erhalten Sie auf Anfrage bei Frau Wöller.


Kontakt

Frau Ute Wöller

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380 3372

E-Mail: ute.woeller@kvn.de