Onkologie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Ziel der Vereinbarung ist die Förderung einer qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung. Dadurch wird in der vertragsärztlichen onkologischen Versorgung eine Alternative zur stationären Behandlung sichergestellt.

 

Hinweis: Für Informationen hinsichtlich der Beantragung einer Praxisbesonderheit setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Bezirksstelle in Verbindung.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie
  • Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung "Medikamentöse Tumortherapie"
  • Fachärzte- oder Gebietsbezeichnungen, die die Inahlte der Zusatzweiterbildung "Medikamentöse Tumortherapie" erfüllen
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen glten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie

  • Betreuung von durchschnittlich 120 Patienten/Quartal und Arzt (in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung) mit soliden Tumoren und hämatologischen Neoplasien, darunter 70 Patienten, die mit medikamentöser Tumortherapie behandelt werden, davon 30 mit intravasaler und/oder intrakavitärer und/oder intraläsionaler Behandlung.

 

Übrige Fachgruppen:

  • Betreuung von durchschnittlich 80 Patienten/Quartal und Arzt (in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung) mit soliden Tumoren und hämatologischen Neoplasien, darunter 60 Patienten, die mit medikamentöser Tumortherapie behandelt werden, davon 20 mit intravasaler und/oder intrakavitärer und/oder intraläsionaler Behandlung.

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Hinweis: Dieser Nachweis entfällt für Ärzte, die kürzer als 2 Jahre zugelassen sind.

Welche organisatorischen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
  • Es erfolgt eine ständige Zusammenarbeit mit dem Hausarzt, ambulantem Pflegedienst mit besonderer Erfahrung in der Pflege von Patienten mit onkologischen Erkrankungen, Fachabteilungen benachbarter zugelassener Krankenhäuser mit Fachdisziplinen, die in Abhängigkeit von den in der Praxis betreuten Tumorerkrankungen benötigt werden und einem Hospiz (soweit regional vorhanden), welches die Anforderungen der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V erfüllt.

 

und

 

  • Die Organisation einer 24-stündigen Rufbereitschaft für die betreuten Patienten für telefonische Beratungen mit dem Ziel der Vermeidung stationärer Notaufnahmen wird sichergestellt.

 

und

 

  • Es wird qualifiziertes Pflegepersonal zur ständigen Betreuung der onkologischen Patienten bei Behandlungen in der Praxis beschäftigt.

 

und

 

  • Es besteht die Mitgliedschaft in einem interdisziplinären Arbeitskreis bzw. Tumorzentrum.

 

und

 

  • Es wurden gemäß § 6 Abs. 1 der Onkologie-Vereinbarung verschiedene onkologische interdisziplinäre Kooperationsgemeinschaften gebildet.
Welche Auflagen sind zum Genehigungserhalt zu erfüllen?
  • Im Rahmen von stichprobenhaften Dokumentationsprüfungen werden jährlich 8% der Ärzte mit Genehmigung mit jeweils 20 Dokumentationen geprüft.

 

  • alle Genehmigungsinhaber müssen jahresbezogen bis zum 31.03. des Folgejahres den Nachweis über die jährlich betreuten Patienten einreichen. Die Abfrage erfolgt per Selbstauskunft.

 

  • Kontinuierliche Fortbildung durch regelmäßige Teilnahme an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen onkologischer Fachgesellschaften mit Nachweis von mind. 50 Fortbildungspunkten

 

und

 

  • Teilnahme an mindestens einer nachweislich industrieunabhängigen Pharmakotherapieberatung

 

und

 

  • Kontinuierliche interne und externe Fortbildung des Praxispersonals

Kontakt

Frau Sandra Dombrowsky

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3637

E-Mail: Sandra.Dombrowsky@kvn.de