Photodynamische Therapie am Augenhintergrund

Genehmigungspflichtige Leistungen

Bei der photodynamischen Therapie (PDT) erhält der Patient per Infusion einen speziellen lichtempfindlichen Wirkstoff (Verteporfin). Dieser reichert sich auch in den krankhaft veränderten Blutgefäßen der Retina an. Der Wirkstoff wird aktiviert, indem er mit einem nicht thermischen Rotlichtlaser bestrahlt wird. So können gezielt krankhaft veränderte Blutgefäße verschlossen werden.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Augenheilkunde
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Selbständige Auswertung unter Anleitung von mindestens 200 Fluoreszenzangiographien am Augenhintergrund zur Differentialdiagnostik pathologischer Veränderungen bei Vorliegen einer AMD oder/und einer pathologischen (hohen) Myopie zur Indikationsstellung zu operativen und medikamentösen Eingriffen, insbesondere zu einer photodynamischen Therapie, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor Antragstellung auf die Genehmigung.

und

 

  • Selbständige Durchführung von 50 photodynamischen Therapien am Augenhintergrund innerhalb von fünf Jahren vor der Antragstellung unter Anleitung. Kann dies nicht erbracht werden, so ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs von mindestens vier Stunden Dauer nachzuweisen. Dieser Kurs muss innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung absolviert worden sein und die Vermittlung von Kenntnissen zur Indikationsstellung (Indikationen, Kontraindikationen, Demonstration charakteristischer klinischer und angiographischer Fälle und Verläufe) und Durchführung der PDT (Prinzipien, praktische Anleitung, Risiken und Komplikationen, Kriterien zur Wiederholung und zum Abbruch) beinhaltet haben.

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die apparativen Voraussetzungen sind mittels des dem Antrag beiligenden Datenbogens nachzuweisen. Der Datenbogen ist vom Hersteller/Vertreiber auszufüllen und zu unterzeichnen.

Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?

Die festgeschriebene Stichprobenprüfung gemäß der Vereinbarung ist derzeit ausgesetzt. Unabhängig davon besteht die Verpflichtung zur Dokumentation nach § 5.


Kontakt

Frau Ute Wöller

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380 3372

E-Mail: ute.woeller@kvn.de