Soziotherapie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Die Patienten sollen durch Soziotherapie in die Lage versetzt werden, ambulante ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Therapieangebot soll Krankenhausaufenthalte vermeiden. Ziel ist es, die Eigenverantwortung des Patienten so zu stärken, dass er langfristig ohne soziotherapeutische Betreuung auskommt. Die Maßnahmen werden im soziotherapeutischen Betreuungsplan festgehalten.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Neurologie
  • Fachärzte für Nervenheilkunde
  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
  • Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie"
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn eine der vorgenannten Facharztbezeichnungen nachgewiesen wird.

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche organisatorischen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Es ist eine bestehende Kooperation in einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder in vergleichbaren Versorgungsstrukturen nachzuweisen.


Kontakt

Bezirksstelle Aurich

Frau Ihnen

Telefon: 04941 6008134

Bezirksstelle Braunschweig

Frau Amtmann

Telefon: 0531 2414291

Bezirksstelle Göttingen

Frau Ehlers

Telefon: 0551 70709112

Bezirksstelle Hannover

Frau Dohrs

Telefon: 0511 38044386

Bezirksstelle Hildesheim

Frau Fiolka

Telefon: 05121 1601113

Bezirksstelle Lüneburg

Frau Krause

Telefon: 04131 676217

Bezirksstelle Oldenburg

Frau Sandmann

Telefon: 0441 21006135

Bezirksstelle Osnabrück

Frau Molito

Telefon: 0541 9498106

Bezirksstelle Stade

Frau Witt

Telefon: 04141 4000201

Bezirksstelle Verden

Frau Clostermann

Telefon: 04231 975211

Bezirksstelle Wilhelmshaven

Frau Heuschkel

Telefon: 04421 9386113