Terminvermittlung

Patienteninformationen

TSS-Terminfall

Bei der Vermittlung eines dringenden Behandlungstermins durch die Terminservicestelle (TSS) werden alle Leistungen der Arztgruppe im Quartal bei einem Versicherten (Arztgruppenfall) in voller Höhe vergütet. Die Zuschläge zur Versichertenpauschale werden extrabudgetär vergütet.

 

So rechnen Haus- und Kinderärzte ab

  • Die Gebührenordnungsposition für den Zuschlag auf die jeweilige altersgruppenspezifische Versichertenpauschale kennzeichnen Haus- und Kinderärzte zusätzlich mit den Buchstaben A, B, C oder D – je nach Zeit, die zwischen dem Anruf des Versicherten bei der Terminservicestelle (TSS) und dem Behandlungstermin liegt.
  • Damit Praxen wissen, welchen Zuschlag sie ansetzen können, teilt ihnen der 116117-Terminservice per E-​Mail oder Fax (muss manuell in der Anwendung 116117-Terminservice aktiviert werden) den Tag mit, an dem sich der Versicherte wegen des Termins an die TSS gewandt hat – ab diesem Datum wird gezählt.

    • A - TSS-​Akutfall*: Zuschlag 200 Prozent (Termin spätestens am Folgetag)
      *Der TSS-​Akutfall setzt voraus, dass am Telefon der 116117 eine medizinische Ersteinschätzung der Dringlichkeit der Behandlung erfolgt ist.
    • B - TSS-​Terminfall: Zuschlag 100 Prozent (Termin spätestens am 4. Tag)
    • C - TSS-​Terminfall: Zuschlag 80 Prozent (Termin spätestens am 14. Tag)
    • D - TSS-​Terminfall: Zuschlag 40 Prozent (Termin spätestens am 35. Tag)

  • Die extrabudgetäre Vergütung plus Zuschlag (100, 80 oder 40 Prozent) wird gezahlt, wenn der Termin bei einer Terminservicestelle telefonisch (116117) oder online gebucht wurde – durch den Patienten oder Dritte.
  • Patienten benötigen eine Überweisung mit einem Dringlichkeitscode (ausgenommen sind Hausärzte, Augenärzte, Gynäkologen und Psychotherapeuten).
  • Weitere Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie hier

Welche arztgruppenspezifische GOP ist für meine Fachgruppe richtig?

 

Wie kennzeichne ich einen Folgekontakt eines Patienten?

 

Wo kann ich als Haus- und Kinderarzt Termine für den TSS-Terminfall freigeben?

  • Sie können Termine über die kostenlose Terminvergabesoftware 116117-Terminservice freischalten.
  • Innerhalb der Anwendung 116117-Terminservice bestimmen Sie aktiv , welche Benutzergruppen die angebotenen Termine buchen können.

    • Patient: Patienten können die Termine selbstständig auf der Homepage oder in den Apps buchen.
    • TSS: Die MitarbeiterInnen der Terminservicestellen können für die anrufenenden Patienten die Termine buchen.
    • Praxen: Andere Praxen können die Termine für Ihre Patienten buchen. (Exklusivbuchung)

 

Die kostenlose Terminvergabesoftware 116117-Terminservice steht im KVN-Portal zur Verfügung. Nach Anmeldung im Portal finden Sie unter dem Menüpunkt Online-Dienste  „116117-Terminservice“ zur Auswahl. Nach dem Start öffnet sich eine neue Seite auf der die Anwendung gestartet werden kann.

 

FAQ zum TSS-Terminfall

Kontakt

Bei allgemeinen Fragen zur Terminvermittlung und zur Anwendung 116117-​Terminservice wenden Sie sich bitte an den Mitgliederservice der KVN unter Telefon 0511 380-​4800.

Bei technischen Fragen (z. B. Zugang zum KVN-​Portal) wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie IT-​Service-Hotline der KVN unter Telefon 0800 5101025 oder nutzen Sie das KVN-E-Mail-Formular.