KVNachrichten

LSG-Urteil zur Absenkung der Psychotherapie-Bewertung gestoppt
In der Auseinandersetzung um die Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg durch einen Eilbeschluss am 9. Juli die Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent gestoppt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die vom Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossene Absenkung der Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen vorläufig nicht anzuwenden ist.
Der Beschluss war zum 1. April 2026 in Kraft getreten und wir hatten in den KVNachrichten von April darüber berichtet. Die KVN wird diese Entscheidung sofort umsetzen und für das zweite Quartal 2026 eine nicht abgesenkte Bewertung zur Auszahlung bringen. Ein Widerspruch ist diesbezüglich nicht erforderlich.
Vorbehalt zur Auszahlung
Bitte beachten Sie, dass das zugrundeliegende Rechtsverfahren in der Hauptsache weiterhin anhängig ist und nur eine aufschiebende Wirkung hat. Die Auszahlung der nicht abgesenkten Bewertung kann daher nur unter Vorbehalt erfolgen.