Eintragung auf die Warteliste

Warteliste für Zulassungen
Wenn Sie Ihr Interesse an einer Niederlassung dokumentieren möchten, dann können Sie sich in eine Warteliste eintragen lassen.
Die Dauer der Eintragung ist ein Auswahlkriterium, wenn mehrere Bewerbungen für einen Vertragsarztsitz vorliegen. Insofern empfiehlt sich eine frühzeitige Eintragung.
Die Eintragung ist allerdings nur möglich, wenn Sie bereits im Arztregister einer Kassenärztlichen Vereinigung eintragen sind.
Hinweis: Trotz Eintragung in die Warteliste müssen Sie sich bitte selbstständig mit einem Zulassungsantrag um einen Vertragsarztsitz bewerben. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Ausschreibungen und Veröffentlichungen unter „Amtliche Bekanntmachungen“.
Zum eFormular Wartelisteneintragung