Patienten

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Wir wollen Sie auch in Zukunft gut behandeln!

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz gefährdet die ambulante Versorgung

 

Das Bundesgesundheitsministerium plant für 2023 ein Gesetz, das die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stabilisieren soll – das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Der aktuelle Entwurf enthält auch Regelungen wie zum Beispiel die Streichung der sogenannten Neupatientenregelung.

KVN-Plakat-A3-Spargesetze 800

Sollte diese tatsächlich kommen, wird dies zu einer deutlichen Verschlechterung der ambulanten Versorgung führen. Es wäre der Einstieg zurück in die „Zwei-Klassen-Medizin“.

 

Das wollen die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und die rund 14.500 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verhindern. Die Neupatientenregelung ist ein wichtiges Instrument in den Praxen und hat sich bewährt.

 

Mit dem Entwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz nimmt der Bund die Gefährdung der Gesundheitsversorgung in Kauf. Damit sind die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht einverstanden. Sie wollen ihre Patientinnen und Patienten auch in Zukunft gut behandeln.

Warum wird das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die ambulante Versorgung gesetzlich Versicherter verschlechtern?

 

1. Gesetzlich Versicherte werden in den Praxen wieder deutlich länger auf Termine warten.

 

Warum?

 

Vertragsarztpraxen haben für GKV-Patientinnen und Patienten im Quartal ein festes Budget zur Verfügung. Ist dieses ausgeschöpft, bekommen sie erbrachte Leistungen nicht mehr vollständig bezahlt. Um die Gesundheitsversorgung zu verbessern, wurde 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt, dass Praxen neue Patientinnen und Patienten versorgen können, ohne dass ihr Budget damit belastet wird. Somit konnten Praxen insbesondere neue Patientinnen und Patienten zusätzlich versorgen.

Diese Regelung soll mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ersatzlos gestrichen werden. Zudem sollen alle in offenen Sprechstunden erbrachten Leistungen aus dem Honorar unbefristet bereinigt werden. 

 

Praxen sind aber auch Unternehmen, die wirtschaftlich arbeiten müssen. Werden im Quartal erbrachte Leistungen nicht mehr wie bisher bezahlt, so können Ärztinnen und Ärzte diese Leistungen nicht mehr anbieten und nicht mehr alle Patientinnen und Patienten behandeln. Die Folge ist:

  • Patientinnen und Patienten müssen wieder länger auf Termine warten.
  • Praxen können nicht mehr so viele Patientinnen und Patienten versorgen.
  • Wer eine Praxis sucht, wird in Zukunft mit noch längeren Wartezeiten rechnen müssen. 
  • Die Praxen können sich künftig nicht mehr so viel Zeit für Neupatienten nehmen. 

 

 

2. Der Ärztinnen- und Ärztemangel in Niedersachsen wird sich verstärken.

 

Warum?

 

Die aktuelle Gesundheitspolitik macht den Beruf der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte immer unattraktiver. Die Politik ist gegenüber der Ärzteschaft von wenig Wertschätzung geprägt – und das gerade in einer Zeit, in der die Praxen während der Corona-Pandemie die ambulante Gesundheitsversorgung am Laufen halten und am Rand ihrer Belastung arbeiten. 

 

Hinzu kommt, dass nun Regelungen, durch die Vertragsarztpraxen erstmalig erbrachte Leistungen für Neupatienten ungekürzt bezahlt bekommen haben, wieder zurückgenommen werden. Das führt zu einem massiven Vertrauensverlust und macht den Praxen eine langfristige Planung unmöglich. Denn auch eine Praxis ist ein Unternehmen und muss die laufenden Kosten für Gerätschaften, Betrieb und Personal kalkulieren. 

 

Unter diesen Voraussetzungen werden bestehende Praxen weniger Patientinnen und Patienten versorgen, um weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können. Einige Praxen werden schließen, weil sich die Arbeit nicht mehr lohnt. Praxen, deren Inhaberinnen und Inhaber kurz vor dem Ruhestand sind, werden noch früher als bisher geplant schließen. Und junge Ärztinnen und Ärzte werden nicht mehr das Risiko einer eigenen Niederlassung eingehen. Es wird somit tendenziell weniger Praxen geben, die für die Versorgung gesetzlich Versicherter zur Verfügung stehen. Langfristig ist somit die Sicherstellung der ambulanten Versorgung in Gefahr.

 

 

3. Neue Patientinnen und Patienten finden noch schwieriger eine Praxis.

 

Warum?

 

Seit 2019 konnten Praxen Neupatientinnen und Neupatienten versorgen, ohne dass ihr Budget belastet wurde. Diese Entscheidung war richtig so, denn die Behandlung neuer Patientinnen und Patienten kostet in der Praxis mehr Zeit. Obwohl in den Praxen seitdem mehr neue Patientinnen und Patienten nachweislich aufgenommen wurden, soll die „Neupatientenregelung“ ab 2023 wieder gestrichen werden. Danach werden ärztliche Leistungen wieder gleich vergütet – unabhängig davon, ob diese für neue Patientinnen und Patienten oder Bestandpatientinnen und Bestandspatienten erbracht werden. Da das einer Praxis zur Verfügung stehende Budget im Quartal beschränkt ist, werden Praxen weniger Neupatientinnen und Neupatienten aufnehmen, damit sie Ihre Stammpatientinnen und Stammpatienten weiterhin gut behandeln können.

 

 

Rede von Prof. Dr. Lauterbach 2019 im Deutschen Bundestag zur Einführung des Terminservice-und Versorgungsgesetzes

 

Vor drei Jahren vertrat der heutige Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach eine andere Meinung und bewertete das Terminsverice-und Versorgungsgesetz im Bundestag im März 2019 selbst als „einen Schritt weg von der Zwei-Klassen-Medizin“. Dass gesetzlich versicherte Patienten teilweise monatelang auf einen Arzttermin warten müssten, „sei unwürdig für ein so reiches Land wie Deutschland“. Die Neupatientenregelung sei sinnvoll, so Lauterbach seinerzeit, da gerade neue Patienten viel Arbeit machten und mehr Zeit in Anspruch nähmen.

 

Hier die Rede von damals zum Nachschauen.

 

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen

 

 

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen bietet nicht nur ihren Mitgliedern zahlreiche Dienstleistungen an, sondern auch Services für gesunde und kranke Bürgerinnen und Bürger. In dieser Rubrik finden Sie eine Übersicht der Angebote.