Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst
Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen umfasst nach § 75 Abs. 1b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) auch die Sicherstellung der ambulanten Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten. Die Rahmenbedingungen für den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst sind in der Bereitschaftsdienstordnung der KVN geregelt.
Sie können als Vertreter im Bereitschaftsdienst tätig werden. Als Vertreter sind Sie komplett im Namen des zu vertretenden Arztes tätig. Das bedeutet, dass Sie für die Durchführung des Bereitschaftsdienstes auch die LANR und BSNR des zu vertretenden Arztes benutzen müssen. Bitte besprechen Sie daher rechtzeitig vor Ableistung des Dienstes mit dem zu vertretenden Arzt alle relevanten Bereitschaftsdienstbelange einschließlich der Honorarvorstellung.
Ab dem 1. Juli 2023 dürfen im Bereitschaftsdienst nur noch Vertreter eingesetzt werden, die über einen Zugang zum Dienstplanungsprogramm der KVN verfügen. Einen entsprechenden Antrag können Sie bequem online stellen. Das elektronische Antragsformular finden Sie hier oder auch nach dem Log-In im Mitgliederportal im Bereich Formulare.
Für den Antrag benötigen wir immer folgende Unterlagen von Ihnen:
- Führungszeugnis der Belegart „O“ (zur Vorlage bei Behörden): Das polizeiliche Führungszeugnis müssen Sie bei Ihrer Stadt/Gemeinde beantragen. Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Näheres dazu auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an uns geschickt.
Ärzte, die schon in der Vergangenheit vertragsärztlich in Niedersachsen tätig waren, müssen kein Führungszeugnis vorlegen.
- Von Ihrem Versicherungsunternehmen unterschriebene Versicherungsbescheinigung, die eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweist (Upload im elektronischen Antragsformular möglich).
Abhängig von Ihren persönlichen Qualifikationen müssen Sie ggf. weitere Unterlagen vorlegen. Sofern Sie in einem Arztregister einer anderen KV eingetragen bzw. in gar keinem Arztregister eingetragen sind, aber schon Facharzt sind, benötigen wir zusätzlich:
- eine Kopie von Vor- und Rückseite eines gültigen Ausweisdokuments (Upload im elektronischen Formular möglich)
- Bestätigung über die aktuelle Mitgliedschaft der zuständigen Ärztekammer (Upload im elektronischen Formular möglich)
- Approbationsurkunde (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie) zur Vorlage in einer KVN- Bezirksstelle
- Nachweis über eine abgeschlossene Weiterbildung (Facharzturkunde im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie) zur Vorlage in einer KVN- Bezirksstelle
Auch Ärzte ohne abgeschlossene Weiterbildung können unter bestimmten Voraussetzungen als Vertreter am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen. Neben den Unterlagen, die immer vorzulegen sind, benötigen wir in diesem Fall zusätzlich von Ihnen:
- eine Kopie von Vor- und Rückseite eines gültigen Ausweisdokuments (Upload im elektronischen Formular möglich)
- Bestätigung über die aktuelle Mitgliedschaft der zuständigen Ärztekammer (Upload im elektronischen Formular möglich)
- Approbationsurkunde (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie) zur Vorlage in einer KVN Bezirksstelle
- Nachweis der Absolvierung einer mindestens zweijährigen Weiterbildung in einem Fachgebiet nach der Weiterbildungsordnung (Upload im elektronischen Formular möglich)
- Bescheinigung des aktuellen Weiterbilders über die ausreichende Qualifikation des Weiterbildungsassistenten für eine Tätigkeit im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie) zur Vorlage in einer KVN- Bezirksstelle
- Nachweis über die Teilnahme am Kurs „Notfallmedizin“ zur Erlangung der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin oder ein Nachweis über die Absolvierung von sechs Monaten Intensivmedizin im Rahmen der Weiterbildung (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie) zur Vorlage in einer KVN- Bezirksstelle
Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie auch auf einen Blick in den Checklisten.
Ärzte ohne Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung können auf Antrag widerruflich die Genehmigung zur eigenständigen Teilnahme am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst erhalten (Poolarzt). Als Poolarzt erfolgt die Abrechnung im Bereitschaftsdienst verpflichtend über eine eigene BSNR und LANR. Die BSNR und LANR erhalten Sie im Rahmen der Genehmigung von uns. Die Tätigkeit als Poolarzt ist in zwei Formen möglich. Zum einen können Sie ausschließlich als telemedizinischer Arzt arbeiten. Für diese telemedizinische Tätigkeit melden Sie sich bitte hier bei der Teleclinic an. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine Anbindung an die Telematik-Infrastruktur. Die telemedizinische Tätigkeit setzt außerdem eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt voraus. Zum anderen können Sie als Poolarzt auch eigenständig Sitzdienste in den jeweiligen Bereitschaftsdienstpraxen übernehmen. Sie müssen dann zusätzlich entscheiden, ob Sie neben der eigenen Übernahme von Sitzdiensten eine eigene Einteilung zum Bereitschaftsdienst wünschen. Wenn Sie sich für eine Tätigkeit als Poolarzt im Sitzdienst entscheiden, können Sie darüber hinaus, zusätzlich eine telemedizinische Tätigkeit über die Teleclinic aufnehmen. Melden Sie sich dafür bitte hier bei der Teleclinic an. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine Anbindung an die Telematik-Infrastruktur. Die telemedizinische Tätigkeit setzt außerdem eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt voraus. Die telemedizinische Tätigkeit ist freiwillig.
Einen Antrag auf Tätigkeit als Poolarzt können Sie bequem online stellen. Das elektronische Formular steht Ihnen hier zur Verfügung.