Fortbildungspflicht

Das GKV-Modernisierungsgesetz verpflichtet Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V zu regelmäßigen Fortbildungen. Dazu haben Sie in einem Fünfjahreszeitraum mindestens 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe zugewiesen bekommen, zu kontrollieren, ob ihre Mitglieder ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Auf den Seiten der Ärztekammer Niedersachsen erhalten Sie Einblick in Ihr Fortbildungs-Punktekonto
Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengestellt. Für weitere Nachfragen steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: fortbildungspflicht@kvn.de