Zulassung

Zulassung

Die Zulassung ist der erste Schritt auf dem Weg in die eigene Praxis. Nur zugelassene Ärzte dürfen gesetzlich krankenversicherte Patienten ambulant behandeln und Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.

 

Wichtig ist, dass es dort, wo ein Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut sich niederlassen oder anstellen lassen möchte, einen freien Arztsitz gibt. Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Arztsitze es in den einzelnen Regionen je Fachrichtung gibt. Welche davon frei sind, erfahren Sie auf diesen Seiten.