Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

ASV

Ärzte und Krankenhäuser, die an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V teilnehmen wollen, zeigen dies dem erweiterten Landesausschuss (eLA) mithilfe der unten zu findenden Anzeigeformulare als Team an. Der eLA ist besetzt mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft und drei unparteiischen Mitgliedern. Er prüft, ob die Teams die Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen und ob die organisatorischen und infrastrukturellen Anforderungen für eine Teilnahme an der ASV gegeben sind. Dafür hat der eLA maximal zwei Monate Zeit.

 

Um an der ASV teilnehmen zu können, muss das ASV-Team beim eLA nachweisen,

  1. dass es alle Anforderungen und Qualifikationsvoraussetzungen der ASV-Richtlinie erfüllt.
  2. darüber hinaus sind schriftliche Kooperationsvereinbarungen zwischen den einzelnen Teammitgliedern erforderlich.

Der ASV-Teamleiter reicht die gesammelten Unterlagen seines Teams auf dem Postweg beim eLA ein. Kontaktdaten des eLA Niedersachsen:

 

Erweiterter Landesausschuss Niedersachsen
c/o Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Sven Knieke
Berliner Allee 22
30175 Hannover

E-Mail: Landesausschuss@kvn.de

 

Der Teamleiter und die Mitglieder des Kernteams sind bei der Anzeige namentlich zu nennen. Bei den hinzuzuziehenden Ärzten kann auch eine Institution (MVZ oder Krankenhaus, in dem das jeweilige Fachgebiet vertreten ist) genannt werden.

 

Für jede der in den Anlagen zur ASV-Richtlinie konkretisierten Erkrankungen wird vom eLA ein Anzeigeformular mit einer Zusammenstellung der jeweils erforderlichen Angaben und Nachweise im unten zu findenden Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

 

Wir bieten Ihnen für diesen neuen Versorgungsbereich ein spezielles ASV- Beraterteam, welches Sie bei Fragen zu den Grundlagen und Vorteilen der ASV, dem Anzeigeverfahren berät und Sie bei der Teambildung unterstützt. Die Weiterleitung zur Webseite der Schwerpunktberater finden Sie unter "Kontakt".

 

Die ASV ist ein eigener Versorgungsbereich. Vertragsärzte entscheiden selbst, ob sie über die Kassenärztliche Vereinigung oder direkt mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Für KVN-Mitglieder konnte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) als ASV-Abrechnungspartner gewonnen werden.

 

Alle Informationen zur Abrechnung Ihrer ASV-Leistungen bei der KVB finden Sie hier

 

Kontaktdaten der KVB:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
E-Mail: ASV-Abrechnung@kvb.de
Telefon: 089 57093-40850
Fax: 089 57093-40851

 

 

Anlage 1.1
Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen

Anlage 1.2
Schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen

Anlage 2
Seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen

Kontakt

Unsere Schwerpunktberater bei der KVN zum Thema ASV finden Sie hier

 

Für Fragen zur ASV-Abrechnung

 

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
ASV-Abrechnungsfragen

Elsenheimerstraße 39

80687 München

Telefon: 089 57093-40850
Fax: 089 57093-40851

E-Mail: ASV-Abrechnung@kvb.de