Genehmigungen

Genehmigungspflichtige Leistungen

Neben den genehmigungsfreien Leistungen, die jedem Arzt einer bestimmten Fachgruppe zur Verfügung stehen, gibt es Leistungen, für die man spezielle Voraussetzungen erfüllen muss. Diese können fachlicher, apparativer und/oder organisatorischer Natur sein. Für diese Leistungen ist eine zusätzliche Abrechnungsgenehmigung erforderlich, welche gesondert beantragt werden muss.

 

Weitergehende Informationen zu den Antrags- und Auflagenvoraussetzungen finden Sie in den Ausführungen zu den einzelnen Sachgebieten.

 

Die Anträge zu den genehmigungspflichtigen EBM-Leistungen finden Sie hier.