Genehmigungen

Neben den genehmigungsfreien Leistungen, die jedem Arzt einer bestimmten Fachgruppe zur Verfügung stehen, gibt es Leistungen, für die man spezielle Voraussetzungen erfüllen muss. Diese können fachlicher, apparativer und/oder organisatorischer Natur sein. Für diese Leistungen ist eine zusätzliche Abrechnungsgenehmigung erforderlich, welche gesondert beantragt werden muss.
Weitergehende Informationen zu den Antrags- und Auflagenvoraussetzungen finden Sie in den Ausführungen zu den einzelnen Sachgebieten.
Die Anträge zu den genehmigungspflichtigen EBM-Leistungen finden Sie hier.