Pflegeheimversorgung

Genehmigungspflichtige Leistungen

Für eine verbesserte kooperative und koordinierte ärztliche und pflegerische Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen  verfolgen die Vertragsärzte und Pflegeeinrichtungen gemeinsam das Ziel, die an der Versorgung der Versicherten beteiligten Berufsgruppen miteinander zu vernetzen sowie die Kommunikation und Zusammenarbeit zu stärken.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin
  • Praktische Ärzte
  • Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
  • Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V erklärt haben
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
  • Fachärzte für Augenheilkunde
  • Fachärzte für Chirurgie
  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Fachärzte für Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung erklärt haben
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Fachärzte für Neurologie
  • Fachärzte für Nervenheilkunde
  • Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
  • Fachärzte für Neurochirurgie
  • Fachärzte für Orthopädie
  • Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzte für Urologie
  • Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Welche Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die Kooperations- und Koordinationsleistungen können nur abgerechnet werden, wenn die im Zusammenhang mit der Betreuung von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen eine Kooperation gemäß einem Kooperationsvertrag, der die Anforderungen der Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) erfüllt, nachgewiesen wurde.

 

Die Kooperationsverträge sind durch entsprechende Kopien zu belegen.


Kontakt

Bezirksstelle Aurich

Frau Ihnen

Telefon: 04941 6008-134

Bezirksstelle Braunschweig

Frau Amtmann

Telefon: 0531 2414291

Bezirksstelle Göttingen

Frau Ehlers

Telefon: 0551 70709145

Bezirksstelle Hannover

Frau Dohrs

Telefon: 0511 38044386

Bezirksstelle Hildesheim

Frau Fiolka

Telefon: 05121 1601113

Bezirksstelle Lüneburg

Frau Krause

Telefon: 04131 676217

Bezirksstelle Oldenburg

Frau Sandmann

Telefon: 0441 21006135

Bezirksstelle Osnabrück

Frau Molito

Telefon: 0541 9498106

Bezirksstelle Stade

Frau Witt

Telefon: 04141 4000201

Bezirksstelle Verden

Frau Clostermann

Telefon: 04231 975211

Bezirksstelle Wilhelmshaven

Frau Heuschkel

Telefon: 04421 9386113