Heilmittel

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Heilmittel

 

Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen und werden ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet.

Sie sollen die Behandlung unterstützen, Beschwerden lindern, das Verschlimmern von Erkrankungen verhindern und vor allem zur Heilung beitragen.

 

Insgesamt gibt es fünf Heilmittelbereiche:

 

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Podologische Therapie
  • Ernährungstherapie und
  • Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schlucktherapie

 

Die Voraussetzungen und Grundsätze zur Verordnung von Heilmitteln sind in der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Die Heilmittel-Richtlinie enthält außerdem den Heilmittelkatalog. Dieser gibt an welche Heilmittel bei welcher Diagnose, in welcher Menge und wie häufig verordnet werden dürfen.

 

Langfristiger Heilmittelbedarf und Besonderer Verordnungsbedarf

 

Bei bestimmten schweren Erkrankungen wurden auf Bundesebene die Möglichkeit der Verordnung von längeren und intensiveren Heilmitteltherapien beschlossen, als sie nach den Regeln des Heilmittelkatalogs möglich sind. Für gesetzlich Versicherte mit diesen schweren funktionellen oder strukturellen Schädigungen wurden der langfristige Heilmittelbedarf und der besondere Verordnungsbedarf definiert. Die Kosten für diese Heilmittelverordnungen im Bereich der LHB/BVB fallen nicht unter die Durchschnittswerteprüfung, wenn der korrekte ICD-Code an erster Stelle der Heilmittelverordnung angegeben wurde. Weiterer Informationen finden Sie unter Langfristdiagnosen/Besondere Verordnungsbedarfe.

 

Änderungen der Heilmittel-Richtlinie zum 01. Januar 2021 


Ob Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie: Zum 1. Januar 2021 wurde die Verordnung von Heilmitteln bundesweit vereinfacht, unter anderem durch Ablösung der komplizierten Regelfallsystematik. Weitere Details finden Sie kompakt zusammengefasst hier.

 

KBV-Fortbildung zum Thema Heilmittel

 

Die KBV bietet in ihrem Fortbildungsportal eine Fortbildung zum Thema Heilmittel an.

Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Ärzte und Psychotherapeuten insgesamt 6 CME-Punkte. Weitere Informationen finden Sie auf der KBV-Themenseite Heilmittel.