Hybrid DRG

Krankenhauseinweisung

Ärzte können neue Hybrid-DRG abrechnen ​

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Abrechnung von Hybrid-DRG-Fällen beim ambulanten Operieren.

 

Die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-​DRG-V) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurde zum 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Bezüglich der Abrechnungsmodalitäten haben die KBV und der GKV-​Spitzenverband eine Vereinbarung getroffen, die ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2024 gilt. Damit können Vertragsärzte die Fallpauschalen für bestimmte Eingriffe abrechnen.

 

Weitere Informationen zu den Hybrid-DRG finden Sie hier.

FAQ Beauftragung

Welche Voraussetzungen muss ich zur  Abrechnung erfüllen?

Sie benötigen eine Genehmigung zur Abrechnung von AOP-Leistungen und Ihre Praxis muss die KVN mit der Abrechnung der Hybrid-DRG beauftragen.

Muss ich Hybrid-DRG  über die KVN abrechnen?​

Nein. Sie können auch selbst direkt mit den Kassen abrechnen oder einen Dritten damit beauftragen. Beachten Sie allerdings die vereinfachte Übergangsregelung für das Jahr 2024 (siehe weiter unten).

Wie beauftrage ich die KVN mit der Abrechnung?​

Sie können im Mitgliederportal unter „Hybrid-DRG-Abrechnungsvereinbarung“ das eFormular ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die KVN zurückschicken.

Wer aus meiner Praxis muss die Vereinbarung unterschreiben?​

Bei Berufsausübungsgemeinschaften und bei MVZ sind die Unterschriften/ist die Unterschrift sämtlicher in der Praxis tätigen zugelassenen Vertragsärzte bzw. einer vertretungsberechtigten Person erforderlich.

Wie lange gilt die Vereinbarung?​

Die Vereinbarung gilt solange sie nicht von einer Seite gekündigt wird. Wenn die KVN die Abrechnungsbedingungen anpasst, haben Sie als Praxis ein Sonderkündigungsrecht.

Ist eine Vereinbarung je Hybrid-DRG notwendig?​

Nein. Die Vereinbarung gilt für alle Hybrid-DRG, die Sie abrechnen können. Wenn sich der Katalog mit der Zeit erweitert, ist keine neue Vereinbarung notwendig.

Und was ist mit Anästhesisten?​

Anästhesisten besitzen selbst keine Genehmigung zur Abrechnung von AOP-Leistungen, sind aber dennoch an der OP beteiligt und damit auch berechtigt Hybrid-DRG abzurechnen.


FAQ Abrechnung 2025

Wie rechne ich eine Hybrid-DRG ab?

Ab 2025 können Sie Hybrid-​DRG über die entsprechende Anwendung im KVN-​Portal abrechnen (unter dem Menü-​Punkt „Online-​Dienste“). Sie können dabei zwischen zwei Abrechnungsmöglichkeiten wählen:

  • Geben Sie die Falldaten einzeln über die Erfassungsmaske ein.
  • Laden Sie Ihre Falldaten in einer KVDT-Datei in die Anwendung hoch. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr PVS-System die Erstellung von Hybrid-DRG-KVDT-Dateien unterstützt.
An der OP sind mehrere Ärzte beteiligt – wer darf abrechnen?

Die Hybrid-​DRG darf nur einer der beteiligten Ärzte abrechnen, d. h. Sie müssen sich untereinander absprechen, wer dies tut.

Muss ich über Hybrid-DRG abrechnen, oder geht auch EBM?

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat der Gesetzgeber eine Pflicht zur Abrechnung von Hybrid-DRG mit den gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Eine Abrechnung über EBM ist in diesen Fällen ausgeschlossen

 

Für sonstige Kostenträger gibt es derzeit noch keine Abrechnungsmöglichkeit über Hybrid-DRG. Hier wird eine Abrechnung über EBM empfohlen.

Welche Leistung wird von Hybrid-DRG erfasst, welche nicht?

Die Fallpauschale ist immer nur einmal berechnungsfähig. Sie umfasst alle Untersuchungen und Behandlungen, inklusive der Sachkosten, die im unmittelbaren Kontext der Operation durchgeführt wurden. Das fängt bei der Operationsvorbereitung an und endet mit der postoperativen Überwachung. Eine Nachsorge, die bei einem der Eingriffe erforderlich werden kann, ist grundsätzlich nicht von der Hybrid-​​DRG umfasst.

 

nicht enthaltene Leistungen:

 

  • präoperative Leistungen außerhalb der Einrichtung, in der die Operation durchgeführt wird (z.B. Labor oder EKG beim Hausarzt)
  • in aller Regel nicht am OP-​Tag, akute Behandlungsnotwendigkeit ausgenommen
  • postoperative Nachsorge inklusive postoperative Behandlung (Abschnitt 31.4 EBM)
  • Sprechstundenbedarf

 

enthaltene Leistungen:

 

  • Operation sowie unmittelbar damit verbundene ärztliche Leistungen
  • Anästhesie (einschließlich Feststellung der Operationsfähigkeit im Hinblick auf das Narkoserisiko, Anästhesieaufklärung und Prämedikation)
  • Sachkosten
  • perioperatives Labor (einschließlich Pathologie)
  • intraoperative und unmittelbar postoperative Röntgenleistungen
Darf ich Sprechstundenbedarf im Fall einer Hybrid-DRG nutzen?

Ja, SSB ist nicht im Preis der Hybrid-​DRG enthalten.

Ist das Labor extra abrechenbar?

Laborleistungen sind als unabdingbarer Bestandteil der OP umfasst. Die Definition „operierende Einrichtung“ ist auf die Krankenhaussituation ausgerichtet. Im ambulanten Setting außerhalb von Krankenhäusern sind verschiedene Konstellationen im Zusammenspiel zwischen verschiedenen Fachgruppen ggf. ohne die „ganz enge“ Ortsgebundenheit denkbar z. B. Labor außerhalb der OP-​Einheit, Aufklärungsgespräch in den eigenen Praxisräumen nebenan.

Wie führe ich Überweisungen für perioperatives Labor (einschließlich Pathologie) durch?

Da das perioperative Labor (einschließlich Pathologie) in der Hybrid-DRG-Fallpauschale enthalten ist, ist eine formlose „Überweisung“ zu verwenden auf der als Kostenträger der jeweilige Operateur respektive der die Hybrid-DRG abrechnende Arzt hinterlegt ist. Die Vergütung ist anschließend mit dem Labor respektive dem Pathologen abzustimmen.

Was ist mir der präoperativen Hausarztbeteiligung?

Die präoperative Hausarztbeteiligung ist nicht inkludiert und kann daher nach EBM abgerechnet werden.

Woher weiß ich, ob ich Hybrid-DRG oder EBM nutzen muss?

In der Hybrid-DRG-Abrechnungsanwendung im KVN-Mitgliederportal können Sie die Falldaten probehalber erfassen. Der integrierte Grouper wertet die Eingabe aus und ermittelt, ob es sich um eine Hybrid-DRG handelt und wenn ja um welche.

Bietet die KVN einen Grouper an?

Ja, in der Hybrid-DRG-Abrechnungsanwendung im KVN-Mitgliederportal ist ein zertifizierter Grouper in die Erfassungsmaske integriert.

Kann ich OPS-Codes abrechnen, die nicht im EBM enthalten sind?

Wenn der Grouper für diesen OPS-​Code eine Hybrid-​DRG ausgibt, kann diese Leistung als Hybrid-​DRG abgerechnet werden. Eine Abrechnung über EBM ist ausgeschlossen.

Wann wird die Hybrid-DRG-Vergütung ausgezahlt?

Von der Freigabe eines Falls zur Abrechnung in der Hybrid-DRG-Abrechnungsanwendung bis zum Geldeingang auf dem Verrechnungskonto dauert es zu Beginn des Jahres 2025 zwischen vier und sieben Wochen, wovon allein die Zahlungsfrist der Kassen drei Wochen beträgt. Die KVN geht davon aus, den Auszahlungsturnus im Jahresverlauf verkürzen zu können.

Die KVN sammelt alle von den Kassen eingehenden Auszahlungen pro HBSNR und nimmt zunächst alle 14 Tage, später öfter die Auszahlung vor.

Woher weiß ich, in welchem Bearbeitungsstatus sich meine abgerechneten Fälle befinden?

Die Hybrid-DRG-Abrechnung bietet eine Übersicht aller erfassten Fälle. Dort können Sie einsehen, ob sich ein Fall z.B. noch in der Prüfung durch die Krankenkasse befindet, ggf. abgelehnt wurde oder bereits zur Zahlung angewiesen ist.

Wie wird die Vergütung auf die an der OP beteiligten Ärzte aufgeteilt?

Die KVN überweist das Geld nur an den Arzt, der die Hybrid-​DRG abgerechnet hat. Wie das Geld auf die beteiligten Ärzte aufgeteilt wird, müssen Sie untereinander abstimmen.

 

Die Hybrid-DRG-Anwendung bietet Ihnen die Möglichkeit zu jedem Fall den prozentualen oder absoluten Vergütungsanteil der an der OP Beteiligten zu hinterlegen.

Wo finde ich die Hybrid-DRG-Vergütung im Honorarbescheid?

Die Hybrid-DRG-Abrechnung ist von der Quartalsabrechnung entkoppelt. Der Abrechnungsnachweis weist sämtliche Hybrid-DRG-Zahlungen seit der letzten Auszahlung aufsummiert auf und wird nicht zusammen mit dem Honorarbescheid verschickt, sondern separat auf elektronischem Wege zugestellt.

Wie können nicht-vertragsärztliche Anästhesisten beteiligt werden?

Ein Vertragsarzt kann zwar grundsätzlich keine Nicht-Vertragsärzte in die Leistungen nach §115f SGB V einbinden, jedoch ist die Beteiligung eines an einem gemäß §108 SGB V zugelassenen Krankenhaus angestellten Anästhesisten möglich.

Können die Kassen Regressanträge für Hybrid-DRG stellen?

Die Krankenkassen prüfen jeden Fall und können eine Vergütung innerhalb von drei Wochen ablehnen. Aber auch wenn die Krankenkasse einen Fall vergütet hat, kann sie bis zu vier Jahre später noch Prüfungen durchführen und Gelder zurückfordern.

Welche Frist gilt für die Abgabe der Abrechnung?

Damit wir Ihre Abrechnung noch innerhalb der sechsmonatigen Frist bei der Krankenkasse einreichen können, ist eine Freigabe der Abrechnung spätestens 15 Tage vor Ablauf von sechs Monaten ab dem OP-Datum erforderlich.

Kann ich Hybrid-DRG auch über KVDT abrechnen?

Ja, Sie können ihre Hybrid-DRG-Abrechnung auch über eine entsprechende KVDT-Abrechnungsdatei einreichen, wenn Ihr PVS die Erzeugung von Hybrid-DRG-KVDT-Dateien unterstützt. Der Upload der Abrechnungsdatei erfolgt in der Hybrid-DRG-Abrechnungsanwendung.

Ich habe die Abrechnungsvereinbarung mit der KVN gekündigt. Was passiert mit den noch nicht bezahlten Fällen?

Die KVN zahlt Ihnen die Vergütung für sämtliche vor Vertragsende abgerechneten Fälle noch aus, nachdem sie von den Krankenkassen vergütet wurden.

Wie lange kann ich meine Abrechnungsdaten einsehen?

So lange Sie eine gültige Hybrid-DRG-Abrechnungsvereinbarung mit uns haben, halten wir Ihre Falldaten acht Jahre lang (ab dem Zeitpunkt der Abrechnung) über die Abrechnungsanwendung abrufbar bereit.

 

Endet das Vertragsverhältnis, so haben Sie noch 180 Tage lang Zugriff auf Ihre Daten in der Abrechnungsanwendung. Daher sollten Sie alles, was Sie später noch benötigen könnten, auf Ihrem eigenen Speicher- oder Ablagesystem sichern.

Ist die weiterführende Tumordiagnostik Bestandteil der Hybrid-DRG? ​

Bestandteil der Hybrid-DRG ist die erste Untersuchung zur histopathologischen und zytologischen Beurteilung von intraoperativ entnommenem Material. Weiterführende Untersuchungen der Tumordiagnostik wären nach EBM abzurechnen.

 

Daher ist es sinnvoll, das Ergebnis der histopathologischen Untersuchung abzuwarten, um die gesicherte Diagnose in den Grouper einzugeben, da bei Diagnose einer bösartigen Neubildung z. B. bei den Operationen an den Ovarien ggf. keine Hybrid-DRG ausgelöst wird und der Pathologe in dem Fall nach EBM abrechnen müsste.

Können Simultaneingriffe zusätzlich zur HDRG-Fallpauschale abgerechnet werden?

Werden neben einer Leistung der Anlage 1 zur Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung weitere Leistungen in derselben OP-Sitzung erbracht, müssen sämtliche erbrachten Leistungen in den Grouper eingegeben werden. Ergibt sich als Gruppierungsergebnis eine Hybrid-DRG, sind alle Leistungen mit der Hybrid-DRG-Pauschale abgegolten. Ergibt sich keine Hybrid-DRG, so sind die Leistungen über EBM abzurechnen. Eine parallele Abrechnung von Hybrid-DRG und Simultaneingriff ist nicht möglich.