Arztsuche

Neu ab 2026: Patientenservice https://arztsuche.116117.de löst Arztauskunft Niedersachsen ab
Website www.116117.de mit weiteren nützlichen Informationen rund um die Gesundheit
Am 1. Januar 2026 wird die bisherige Arztauskunft Niedersachsen im Internet auf den Patientenservice 116117 (https://arztsuche.116117.de/) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) umziehen. Dies ermöglicht eine bundesweit einheitliche und umfangreichere Bereitstellung von Informationen zu Arzt- und Psychotherapeutenpraxen als bisher. Gleichzeitig werden administrative Aufwände und eine redundante Datenpflege bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) reduziert.
Unter https://arztsuche.116117.de/ finden niedersächsische Nutzer mit nur wenigen Klicks im Handumdrehen Praxen in der Umgebung ihres Wohnortes. Recherchen nach Arztgruppen, dem genauen Standort einer Praxis oder Ärztinnen und Ärzte im Umkreis des Wohnortes sind möglich. User erfahren, in welchen Sprachen Patientinnen und Patienten mit dem jeweiligen Arzt oder Psychotherapeuten kommunizieren können. Auch der Grad der Barrierefreiheit der Praxen wird angezeigt. Die Daten werden von der KVN tagesaktuell der Arztsuche 116117 gemeldet und dort angezeigt.
Darüber hinaus bietet die Website www.116117.de weitere nützliche Informationen. Auf der Seite können die Öffnungszeiten und Standorte der ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxen außerhalb der Praxisöffnungszeiten gesucht und gefunden werden. Über das Patienten-Navi können Patientinnen und Patienten ihre Beschwerden selbst einschätzen, um dann gegebenenfalls die passende Behandlung zu finden. Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten können einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten buchen. Auch das bietet die Website www.116117.de
Übrigens: Es gibt auch die 116117 App zum Patientenservice. Sie kann im Google Play Store oder im Apple App Store heruntergeladen werden.
Zweitmeinungsverfahren gemäß § 27b SGB V bei geplanten Eingriffen
Gemäß § 27b Abs. 1 SGB V haben Patienten bei bestimmten planbaren Eingriffen den Anspruch auf eine unabhängige zweite Meinung eines Arztes. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht bei einer Mandeloperation (Tonsillotomie oder Tonsillektomie) sowie bei einer Gebärmutterentfernung (Hysterektomie). Alle weiteren Informationen zur Zweitmeinung finden Sie im Patientenmerkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
In den untenstehenden Listen finden Sie Informationen zu allen Ärztinnen und Ärzten, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine Zweitmeinung für den jeweiligen Eingriff abgeben dürfen.
- Zweitmeinungsverfahren, Merkblatt G-BA
- Zweitmeinungsverfahren, Amputation diabetisches Fußsyndrom
- Zweitmeinungsverfahren, Aortenaneurysmen
- Zweitmeinungsverfahren, Cholezystektomie
- Zweitmeinungsverfahren, Eingriff an der Wirbelsäule
- Zweitmeinungsverfahren, Gebärmutterentfernung
- Zweitmeinungsverfahren, Hüftgelenkersatz
- Zweitmeinungsverfahren, Implantation einer Knieendoprothese
- Zweitmeinungsverfahren, Implantation Herzschrittmacher Defibrillator
- Zweitmeinungsverfahren, Kathethergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchung/Ablation am Herzen
- Zweitmeinungsverfahren, Mandeloperation
- Zweitmeinungsverfahren, Prostatakarzinom
- Zweitmeinungsverfahren, Schulterarthroskopie