Hannover, den 14. Oktober 2026 -
Am Donnerstag, den 15. Oktober, soll der Bundestag über das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung abstimmen. Ein kurzfristig bekannt gewordener Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu diesem Gesetz sieht vor, dass künftig die Arzt- und Psychotherapeutenpraxen ein zu definierendes Kontingent an Terminen an die Terminservicestellen (TSS) melden müssen.






















