Kampagne „Wir sind für Sie nah“ geht in die dritte Runde / Kampagne #Praxenland

Hannover, den  4. Februar 2025  - 

Seit April 2024 informieren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unter dem Motto „Wir sind für Sie nah“ über die kritische Lage in der ambulanten Versorgung. Unter diesem Dach startet nun auch die neue bundesweite Kampagne #Praxenland.

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Entbudgetierung der Hausärzte: „Die Reform ist notwendig.“

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) begrüßt, dass der Bundestag in der letzten Sitzungswoche Ende Januar voraussichtlich die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte beschließen will.

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Zwei neue Publikationen ab Januar 2025

Hannover, den 16. Januar 2025  - 

Nun ist es soweit: Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) stellt ihre Kommunikation mit ihren Mitgliedern auf eine neue Grundlage. Das „niedersächsische ärzteblatt“ wird künftig allein von der Ärztekammer Niedersachsen herausgegeben. Die KVN geht mit ihren neuen Medien „KVNachrichten“ und „kvn.magazin“ eigene Wege.

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Information zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Niedersachsen

Hannover, den 14. Januar 2025  - 

Am 15. Januar 2025, startet die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den TI-Modellregionen Franken und Hamburg sowie in Teilen von Nordrhein-Westfalen. In Niedersachsen erfolgt der Start der ePA erst nach erfolgreichem Abschluss der Testphase. Zur Unterstützung der niedersächsischen Praxen bei der Patienteninformation stellen wir allen Mitgliedern einen Aushang zum Download zur Verfügung, der unkompliziert ausgedruckt und in den Praxen ausgehängt werden kann.

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KWEX-Studie: Karrierewahl von ärztlichen und psychotherapeutischen Angestellten

Hannover, den  8. Januar 2025  - 

Um die ambulante Versorgung nachhaltig zu stärken, plant das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), in Kürze eine bundesweite Befragung unter den angestellten Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den Praxen und Einrichtungen der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung durchzuführen. Dazu erhalten Sie ein Schreiben des ZI.

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