Hannover, den 5. Dezember 2025 -
Die Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen behält kulanzweise die bis zum 2. Dezember 2025 geltenden Regelungen zur Erstattungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung bei, bis der Gesetzgeber über eine bundeseinheitliche Verlängerung der Übergangsfrist entschieden hat.




















