Hannover, den 22. Januar 2021
-
Für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gelten neue verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatte dazu im Dezember die gesetzlich vorgeschriebene IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet. Sie tritt am 23. Januar 2021 offiziell in Kraft. Erste Schritte müssen bis zum 1. April 2021 realisiert werden.