News

News

Apothekerverband kündigt Sprechstundenbedarfsvereinbarungen: Kein akuter Handlungsbedarf für Praxen

Der Landesapothekerverband Niedersachsen e. V. (LAV) hat der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) aktuell mitgeteilt, dass er die Anlage 1 zum Arzneiversorgungsvertrag  mit Wirkung zum 31. Dezember 2025 mit den Krankenkassen gekündigt hat.

 

Dies betrifft die AOK- Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, den IKK-Landesverband Niedersachsen, die Landwirtschaftliche Krankenkasse Niedersachsen-Bremen, die Seekrankenkasse Hamburg (Primärkassenvertrag).

 

Aufgrund der sich anschließenden Übergangsfrist von sechs Wochen ist eine Belieferung und Abrechnung von Produkten des Sprechstundenbedarfs durch Apotheken noch bis zum 11. Februar 2026 möglich.

 

Der Hintergrund der Kündigung durch den LAV liegt in den seit Jahren stillstehenden Verhandlungen mit den Krankenkassen zu einer eigenen vertraglichen Vereinbarung zum Sprechstundenbedarf.

 

Die gekündigte Anlage 1 regelt die Abrechnung beziehungsweise die Abrechnungspreise zwischen Apotheken und Arztpraxen  Folglich ist sämtlicher apothekenpflichtiger Sprechstundenbedarf (SSB), der nicht über den Großhandel oder vom Hersteller direkt bezogen werden kann, von dieser Kündigung betroffen. Dies gilt auch für Impfstoffe, die - betreffend die Grippe Impfstoffe - je nach Saisondauer nach dem 11. Februar 2026 zu beziehen wären.

 

Der LAV hat bereits Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Wir werden Sie über den Fortgang der Verhandlungen auf dem Laufenden halten und Sie informieren, sobald sich eine konsensfähige Lösung abzeichnet.

 

Für die Mitglieder der KVN ändert sich im Bezug des Sprechstundenbedarfs ist bis zum Februar 2026 nichts. Es besteht aktuell kein Handlungsbedarf.