Warum eine Reform notwendig ist
„Die Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb der Praxisöffnungszeiten wird zunehmend herausfordernder - insbesondere durch hohe organisatorische Aufwände in den Praxen, die heterogene Struktur und den immer stärker spürbaren Ärztinnen- und Ärztemangel. Mit der Reform reagieren wir auf diese Entwicklung und schaffen klare, technologiegestützte Versorgungsprozesse, die Patientinnen und Patienten gezielter und effizienter als bisher versorgen - und die niedergelassene Ärzteschaft spürbar entlasten. Ziel dieser Reform ist es, die medizinische Versorgung für die rund acht Millionen Menschen in Niedersachsen schneller, flexibler und effizienter zu machen, während gleichzeitig die Arbeitsbelastung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte deutlich reduziert wird“, sagt Thorsten Schmidt, stellvertretender KVN-Vorstandsvorsitzender.
Was sich konkret ändert: Telemedizin als neue zentrale Versorgungsebene
Alle Patientinnen und Patienten, die die ärztliche Bereitschaftsdienst-Telefonnummer 116117 anrufen, werden zunächst wie bisher einer strukturierten medizinischen Ersteinschätzung (SmED) unterzogen. SmED ermöglicht eine fundierte Empfehlung zur Behandlungsdringlichkeit und zur geeigneten Versorgungsebene.
Patientinnen und Patienten, bei denen eine zeitnahe Behandlung notwendig ist und keine Weiterleitung in eine Praxis möglich erscheint, werden künftig obligatorisch telemedizinisch durch eine Ärztin oder Arzt betreut. Dies geschieht telefonisch oder per Videostream innerhalb von 30 Minuten nach dem Anruf bei der 116117. Die Teleärztinnen und -ärzte können auch ein elektronisches Rezept und eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Niedersächsische Kassenärztinnen und -ärzte übernehmen die Beratung - telefonisch oder per Video - direkt zu den Bereitschaftsdienstzeiten. Damit gewährleistet die KVN, dass jede Patientin und jeder Patient im Bereitschaftsdienst schnell einen Erstkontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt erhalten. So sollen Mehrfachanrufe bei der 116117 und insbesondere das Ausweichen auf die 112 (Rettungsdienst) verhindert werden. Sollte ein Hausbesuch durch den Fahrdienst notwendig sein, wird die Teleärztin oder der Telearzt an den medizinischen Fahrdienst übergeben.