KVN.akut

KVN.akut geht an den Start

KVN reformiert ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Telemedizinische Beratung wird ab Sommer 2025 Standard

Bis Anfang Juli 2025 wird in Niedersachsen eine grundlegende Neuausrichtung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Kraft treten. Mit der Reform unter dem Namen KVN.akut stellt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) mit ihren Partnern die Weichen für eine moderne und landesweit einheitliche Struktur in der ambulanten Akutversorgung außerhalb der Praxiszeiten.

 

KVN.akut

Warum eine Reform notwendig ist

„Die Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb der Praxisöffnungszeiten wird zunehmend herausfordernder - insbesondere durch hohe organisatorische Aufwände in den Praxen, die heterogene Struktur und den immer stärker spürbaren Ärztinnen- und Ärztemangel. Mit der Reform reagieren wir auf diese Entwicklung und schaffen klare, technologiegestützte Versorgungsprozesse, die Patientinnen und Patienten gezielter und effizienter als bisher versorgen - und die niedergelassene Ärzteschaft spürbar entlasten. Ziel dieser Reform ist es, die medizinische Versorgung für die rund acht Millionen Menschen in Niedersachsen schneller, flexibler und effizienter zu machen, während gleichzeitig die Arbeitsbelastung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte deutlich reduziert wird“, sagt Thorsten Schmidt, stellvertretender KVN-Vorstandsvorsitzender.

 

Was sich konkret ändert: Telemedizin als neue zentrale Versorgungsebene

Alle Patientinnen und Patienten, die die ärztliche Bereitschaftsdienst-Telefonnummer 116117 anrufen, werden zunächst wie bisher einer strukturierten medizinischen Ersteinschätzung (SmED) unterzogen. SmED ermöglicht eine fundierte Empfehlung zur Behandlungsdringlichkeit und zur geeigneten Versorgungsebene.

 

Patientinnen und Patienten, bei denen eine zeitnahe Behandlung notwendig ist und keine Weiterleitung in eine Praxis möglich erscheint, werden künftig obligatorisch telemedizinisch durch eine Ärztin oder Arzt betreut. Dies geschieht telefonisch oder per Videostream innerhalb von 30 Minuten nach dem Anruf bei der 116117. Die Teleärztinnen und -ärzte können auch ein elektronisches Rezept und eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.  Niedersächsische Kassenärztinnen und -ärzte übernehmen die Beratung - telefonisch oder per Video - direkt zu den Bereitschaftsdienstzeiten. Damit gewährleistet die KVN, dass jede Patientin und jeder Patient im Bereitschaftsdienst schnell einen Erstkontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt erhalten. So sollen Mehrfachanrufe bei der 116117 und insbesondere das Ausweichen auf die 112 (Rettungsdienst) verhindert werden. Sollte ein Hausbesuch durch den Fahrdienst notwendig sein, wird die Teleärztin oder der Telearzt an den medizinischen Fahrdienst übergeben.

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Neuer Fahrdienst unter ärztlicher Leitung

Der medizinische Fahrdienst bleibt also erhalten, wird aber gezielter und ausschließlich auf ärztliche Anordnung durch die Teleärztin oder den Telearzt ausgelöst. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. übernimmt die Bereitstellung von qualifiziertem Personal - ärztlich und nichtärztlich.

 

Neue regionale Struktur - acht Sektoren, 15 Standorte

Niedersachsen wird in acht neue Bereitschaftsdienstsektoren aufgeteilt - orientiert an der Krankenhausplanung. Von insgesamt 15 regionalen Dienststellen aus wird der Fahrdienst ausrücken.

 

Die Dispositionszentrale der 116117 bleibt zentrale Anlaufstelle. Sie steuert wie bisher alle Anfragen der Patientinnen und Patienten - mit direkter Weiterleitung in die Telemedizin, die Fahrdienste oder die Regelversorgung.

 

„Mit KVN.akut setzen wir auf eine zukunftsfähige und flexible Struktur - zum Nutzen der Versorgung und Sicherung der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen insbesondere in ländlichen Regionen. Wir wissen, dass Umstellungen dieser Größe nicht ohne Reibungen ablaufen - aber gemeinsam mit unseren Partnern sorgen wir für eine enge Begleitung und klare Kommunikation im Übergang“, so Schmidt.

Fragen von und Antworten für KVN-Mitglieder

 

Allgemeine Informationen
Wo kann ich Fragen rund um die Neuerungen im Bereitschaftsdienst stellen?

Es ist eine eigene Mailadresse für allgemeine Anfragen eingerichtet. Diese lautet: akut@kvn.de

 

Hier können Sie auch Ihre Daten hinterlegen, falls Sie Interesse an einer Tätigkeit im Fahrdienst oder in der Telemedizin haben. Mit Ihrem Einverständnis werden Ihre Kontaktdaten an die Kooperationspartner Johanniter-Unfall-Hilfe e. V./Teleclinic GmbH weitergeleitet.

Was ändert sich für die Mitglieder bei der Durchführung des Bereitschaftsdienstes?

Spätestens ab dem 1. Juli 2025 entfällt in ganz Niedersachsen (bis auf die ostfriesischen Inseln) die verpflichtende Einteilung zum Fahrdienst im Bereitschaftsdienst. Bei Kombidiensten, bestehend aus Fahr- und gleichzeitigem Sitzdienst in einer Bereitschaftsdienstpraxis oder der eigenen Praxis, bleibt der Sitzdienstanteil erhalten.

Werden die allgemeinen Bereitschaftsdienstzeiten im Fahrdienst sich jetzt ändern?

Nein, diese ändern sich nicht, sondern lauten nach wie vor:

 

  • montags, dienstags, donnerstags: ab 19 Uhr
  • mittwochs, freitags: ab 15 Uhr
  • sonnabends, sonntags und an Feiertagen sowie Heiligabend und Silvester: ab 8 Uhr

 

jeweils bis 7 Uhr des Folgetags

Werden sich die Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxen aufgrund der Fahrdienstreform ändern?

Nein, aufgrund der Reform des Fahrdienstes ändern sich die Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxen nicht. Zugeteilte Sitzdienste und der Sitzdienstanteil eines Kombidienstes müssen weiterhin ausgeführt werden.

Kann es sein, dass meine Fahrdienste auch schon vor dem 1. Juli 2025 entfallen?

Ja, es ist eine stufenweise Einführung des neuen Modells ab Mai 2025 geplant. Nacheinander werden die einzelnen Regionen starten, bis am 1. Juli 2025 alle neuen Bereitschaftsdienstbereiche auf das neue System umgeschaltet sind. Hierzu werden Sie vorab von Ihrer zuständigen Bezirksstelle informiert.

Was passiert mit den Diensten im Fahrdienst, zu denen ich bereits eingeteilt wurde?

Ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Fahrdienstes auf das neue System haben sich die bisherigen Einteilungen für den Fahrdienst erledigt. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, den Fahrdienst in den bisherigen Strukturen zu versehen, weil das komplette System der Anrufannahme über die 116117, standardisierten Ersteinschätzung, Durchführung einer telemedizinischen Behandlung und daran ggf. anschließender aufsuchender Tätigkeit im Bereitschaftsdienst sowohl hinsichtlich der Alarmierungswege als auch der unterstützenden Ressourcen (ggf. Fahrzeug und Fahrer) auf das neue System umgestellt wurde. Der bisherige Einteilungsbescheid wird zur Klarstellung entsprechend aufgehoben und Sie können und müssen die Ihnen vormals zugeteilten Fahrdienste nicht mehr übernehmen.

Wie verändert sich die Einteilung zum Bereitschaftsdienst?

Die Einteilung zum Bereitschaftsdienst erfolgt weiterhin über Ihre zuständige Bezirksstelle. Sie werden nur noch zu Sitzdiensten in einer Bereitschaftsdienstpraxis eingeteilt.

Wie sehen die neuen Bereiche im Fahrdienst aus?

Die neuen Bereiche im Fahrdienst entsprechen den acht Versorgungsregionen der Niedersächsischen Krankenhausplanung. Für die Mitglieder der KVN ist der Zuschnitt der Bereiche für den Fahrdienst, die nur noch eine Orientierungsgröße für die noch verbleibende aufsuchende Tätigkeit für den von der KVN beauftragte Dienstleister darstellen, nicht mehr relevant.

Ich möchte weiterhin Fahrdienste übernehmen. Wie kann ich das jetzt tun? Kann ich ggf. freiwillig Fahrdienste übernehmen oder zu diesen eingeteilt werden?

Der Fahrdienst wird von unserem Dienstleister, der Johanniter-Unfall-Hilfe, übernommen. Sie haben die Möglichkeit, sich auf ausgeschriebene Stellen der Johanniter zu bewerben und als Arzt bei den Johannitern tätig zu werden. Dies ist sowohl in Form einer Haupt- als auch in Form einer Nebentätigkeit möglich. Eine freiwillige Teilnahme am Fahrdienst mit eigener Abrechnung der erbrachten Leistungen ist nicht möglich.

Kann ich als angestellter Arzt bei den Johannitern selbst über meine Praxis Leistungen im Fahrdienst abrechnen?

Nein, dies ist nicht möglich. Die Johanniter als Organisation rechnen die erbrachten Leistungen eigenständig bei der KVN ab.

Kann ich als im Fahrdienst bei den Johannitern angestellter Arzt privatärztliche Leistungen individuell abrechnen?

Dies ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Bitte informieren Sie sich hierzu auch direkt bei den Johannitern.

Warum erhöht sich meine Umlage für den Bereitschaftsdienst?

Die Höhe der Bereitschaftsdienstumlage in Höhe von 0,9 Prozent des Honorarumsatzes aus der vertragsärztlichen Tätigkeit ergibt sich aus den prognostizierten Kosten, die zukünftig im Bereitschaftsdienst anfallen. Hier musste wegen des Wegfalls des regionalen Bezugs beim Fahrdienst eine Umstellung auf eine landesweite Bereitschaftsdienstumlage vorgenommen werden. Mit der Bereitschaftsdienstumlage werden die Kosten für den Betrieb der Bereitschaftsdienstpraxen, für den Dienstleister des Fahrdienstes, der sowohl nichtärztliches als auch ärztliches Personal für den Fahrdienst stellt, sowie für die Bereitstellung der für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte kostenlosen Infrastruktur für die Telemedizin im Bereitschaftsdienst finanziert. Im Gegenzug fällt die Vertragsärztinnen und Vertragsärzten ansonsten kraft der Zulassung obliegenden Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst hinsichtlich des Fahrdienstes weg.

Wo ist die Bereitschaftsdienst-Umlage ausgewiesen?

Die Höhe der landesweit einheitlichen Bereitschaftsdienstumlage wurde von der Vertreterversammlung der KVN im Rahmen der Haushaltsplanung festgesetzt. Wie bisher auch schon, wird der Abzug der Umlage für den Bereitschaftsdienst in Ihrem quartalsweisen Honorarbescheid ausgewiesen.

Wie kommt man als Patient in die telemedizinische Behandlung im Bereitschaftsdienst?

Der Weg eines Patienten in die telemedizinische Behandlung im Bereitschaftsdienst erfolgt ausschließlich über die 116117. Nach Rufannahme, Aufnahme der Patientendaten und einer standardisierten Ersteinschätzung wird geklärt, in welcher Form (Video oder Telefon) im Anschluss eine telemedizinische Behandlung erfolgt.


Teilnahme an der telemedizinischen Sprechstunde im Bereitschaftsdienst
Wie kann ich an der Telemedizin im Bereitschaftsdienst teilnehmen?

Bitte wenden Sie sich an die allgemeine Mailadresse akut@kvn.de oder direkt an den Dienstleister Teleclinic. Unter diesem Link können Sie sich für ein erstes Onboarding bei der TeleClinic anmelden: Anmeldelink

Wer kann an der Telemedizin im Bereitschaftsdienst teilnehmen?

An der Telemedizin können alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Poolärztinnen und Poolärzte sowie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung angestellte Ärztinnen und Ärzte (mit Einverständnis ihres Arbeitgebers) teilnehmen, soweit die technischen Voraussetzungen erfüllt werden.

Wie rechne ich die telemedizinischen Leistungen ab?

Diese Leistungen rechnen Sie normal über Ihre Praxis ab und reichen ggf. eine separate Abrechnungsdatei ein.

Kann ich mich in der Telemedizin durch einen Vertreter gem. Bereitschaftsdienstordnung vertreten lassen?

Nein, eine Teilnahme an der freiwilligen telemedizinischen Sprechstunde im Bereitschaftsdienst ist nur mit eigener LANR und BSNR möglich und muss höchstpersönlich erbracht werden. Vertretungen sind hierbei aufgrund der Freiwilligkeit der Tätigkeit nicht möglich.

Welche Fälle erreichen mich in der Telemedizin?

Grundsätzlich sollen alle Fälle, die von der 116117 nach der standardisierten Ersteinschätzung als dringlich eingeschätzt wurden und ansonsten für den Fahrdienst vorgesehen wären, zunächst telemedizinisch behandelt werden.

Was mache ich, wenn ein Fall telemedizinisch nicht abschließend behandelt werden kann?

Sollte ein Fall vom Telemediziner nicht abschließend behandelt werden können, wird der nichtärztliche Fahrdienst oder im Bedarfsfall der ärztliche Fahrdienst aktiviert.

Wie funktioniert die Telemedizin im Bereitschaftsdienst?

Hierzu wird Ihnen der Kooperationspartner Teleclinic Auskunft geben. Gerne wenden Sie sich auch an akut@kvn.de.

Gibt es eine Infoveranstaltung zur Telemedizin?

Bitte kontaktieren Sie hierzu die Teleclinic im Zusammenhang mit dem Onboarding-Prozess.

Gibt es neue Dienstzeiten?

Nein. Die Bereitschaftsdienstzeiten ändern sich nicht. Darüber hinaus sind Sie komplett flexibel und können selbst entscheiden, wann und in welchem Ausmaß Sie sich bei der Teleclinic im Bereitschaftsdienst engagieren und Fälle bearbeiten.


Teilnahme am medizinischen Fahrdienst
Gibt es neue Dienstzeiten im medizinischen Fahrdienst?

Nein, der Rahmen der Bereitschaftsdienstzeiten ändert sich nicht. Innerhalb dieser Zeiten obliegt die konkrete Schichteinteilung jedoch den Johannitern.

Wer kann am medizinischen Fahrdienst teilnehmen?

Im ärztlichen Fahrdienst können Fachärzte teilnehmen. Für den nicht-ärztlichen Fahrdienst kann sich ausgebildetes medizinisches Personal bewerben, beispielsweise Medizinische Fachangestellte. Für weitere Informationen, wenden Sie sich an akut@kvn.de oder direkt an den Partner Johanniter-Unfall-Hilfe (e. V.).

Welche Voraussetzungen gelten für Ärzte?

Sie müssen eine Facharzturkunde vorlegen können. Bitte informieren sie sich direkt bei den Johannitern oder unter akut@kvn.de.

Welche Voraussetzungen gelten für das nicht-ärztliche Personal?

Sie benötigen eine fachspezifische abgeschlossene Ausbildung und den Nachweis der abgeschlossenen Schulung durch die Johanniter sowie den Nachweis eines erfolgreich abgeleisteten Abschlussassessments bei den Johannitern. Informieren Sie sich hierzu bitte direkt bei den Johannitern.

Ich möchte nach dem 1. Juli 2025 weiter zu Bereitschaftsdiensten eingeteilt werden und Fahrdienste übernehmen/meine bereits zugeteilten Fahrdienste durchführen. Ist dies möglich?

Nein, eine Einteilung zu Fahrdiensten wird ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr vorgenommen. Bisherige Einteilungsbescheide zu Fahrdiensten werden per Aufhebungsbescheid entfallen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Bereitschaftsdienst im Fahrdienst nur noch in der neuen Organisationsform durchgeführt.