Künstliche Intelligenz (KI)

Künstliche Intelligenz in der ambulanten Versorgung
Künstliche Intelligenz (KI) entwickelt sich zunehmend zu einem festen Bestandteil der ambulanten Gesundheitsversorgung. Viele KI-Anwendungen unterstützen bereits heute dabei, Praxisabläufe effizienter zu gestalten, administrative Aufgaben zu reduzieren und medizinische Prozesse zu optimieren. Für Ärzte und Psychotherapeuten eröffnet der Einsatz von KI neue Möglichkeiten - gleichzeitig entstehen jedoch auch Anforderungen an Datenschutz, Transparenz und Verantwortung.
KI kann entlang vieler Abläufe in der ambulanten Versorgung unterstützend eingesetzt werden. Besonders in Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen entstehen dadurch Möglichkeiten, administrative Prozesse zu vereinfachen, die Kommunikation zu verbessern und medizinische Entscheidungen effizienter vorzubereiten.
KI-gestützter Telefonassistent
Digitale Telefonassistenten können eingehende Anrufe automatisiert annehmen und einfache Anliegen selbstständig bearbeiten. Dazu gehören beispielsweise Terminvereinbarungen, Rezeptanfragen oder organisatorische Fragen zu Sprechzeiten und Erreichbarkeit. Dadurch wird das Praxisteam entlastet und gleichzeitig die telefonische Erreichbarkeit verbessert. Gerade in Zeiten hoher Anrufaufkommen können KI-gestützte Systeme helfen, Wartezeiten für Patienten zu reduzieren.
Unterstützung der Arzt-Patienten-Kommunikation
KI-Systeme können die Kommunikation zwischen Praxis und Patienten organisatorisch unterstützen. Beispielsweise lassen sich digitale Chatfunktionen oder strukturierte Anfrageformulare nutzen, um Informationen vorab zu erfassen oder häufige Fragen automatisiert zu beantworten. Auch Erinnerungen an Termine, Vorsorgeuntersuchungen oder Therapieverläufe können automatisiert versendet werden. Dies kann die Patientenbindung stärken und Abläufe im Praxisalltag effizienter gestalten.
Digitale Anmeldung und KI-gestützte Anamnese
Im Bereich der digitalen Rezeption können KI-Anwendungen erste Informationen von Patienten erfassen. Dazu zählen beispielsweise Beschwerden, Symptome oder relevante Vorerkrankungen. Die strukturiert erhobenen Informationen können anschließend dem medizinischen Personal übersichtlich zur Verfügung gestellt werden. Dies erleichtert die Vorbereitung auf das Gespräch und unterstützt einen effizienteren Praxisablauf. Gerade bei standardisierten Prozessen kann eine digitale Voranamnese helfen, Wartezeiten zu verkürzen und die Dokumentationsqualität zu verbessern.
Datenabfrage aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS)
KI-Anwendungen können relevante Informationen aus bestehenden PVS schneller zusammenführen und aufbereiten. Dazu gehören beispielsweise Vorbefunde, Medikationspläne, Laborwerte oder frühere Behandlungsverläufe. Dadurch erhalten Ärzte und Psychotherapeuten einen schnelleren Überblick über wichtige Informationen.
Automatisierte Gesprächsdokumentation
Die Dokumentation medizinischer Gespräche gehört zu den zeitintensivsten Aufgaben im Praxisalltag. KI-gestützte Systeme können Gespräche strukturieren, Inhalte zusammenfassen und Entwürfe für die Dokumentation erstellen. Dies kann insbesondere bei Verlaufsgesprächen, Befundbesprechungen oder psychotherapeutischen Sitzungen unterstützend wirken. Die fachliche Prüfung und Freigabe der Inhalte muss jedoch weiterhin durch das medizinische Fachpersonal erfolgen.
KI-gestützte Entscheidungsunterstützung
Moderne KI-Systeme können medizinische Leitlinien, Studien oder strukturierte Daten analysieren und daraus Hinweise für diagnostische oder therapeutische Entscheidungen ableiten. Beispielsweise können Auffälligkeiten schneller erkannt oder passende Leitlinienempfehlungen eingeblendet werden. Solche Systeme dienen ausschließlich der Unterstützung und ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Bewertung. Die Verantwortung für Diagnostik, Therapie und Behandlung verbleibt jederzeit bei den behandelnden Fachkräften.
Unterstützung bei der Arztbriefschreibung
KI-Anwendungen können aus vorhandenen Dokumentationen oder Gesprächsinhalten Entwürfe für Arztbriefe erstellen. Dadurch lassen sich Schreibaufwand und Bearbeitungszeiten deutlich reduzieren. Insbesondere standardisierte Formulierungen, Zusammenfassungen von Befunden oder strukturierte Verlaufsdokumentationen können automatisiert vorbereitet werden. Vor der Weitergabe müssen die Inhalte jedoch fachlich geprüft und freigegeben werden.
Der sinnvolle Einsatz von KI kann Praxen in mehreren Bereichen unterstützen:
- Entlastung bei organisatorischen und administrativen Aufgaben
- Zeitgewinn für die direkte Patientenversorgung
- Schnellere Verarbeitung medizinischer Informationen
- Unterstützung bei Dokumentation und Befundung
- Optimierung von Praxisabläufen und Ressourcenplanung
Insbesondere in Zeiten steigender Anforderungen im Gesundheitswesen kann KI dazu beitragen, Prozesse effizienter zu gestalten und medizinisches Personal zu entlasten.
Trotz aller technologischen Möglichkeiten bleibt klar: KI-Systeme dienen ausschließlich der Unterstützung. Diagnosestellung, Therapieentscheidungen und die Verantwortung für die Behandlung liegen weiterhin bei Ärzten sowie Psychotherapeuten.
KI kann Hinweise liefern oder Abläufe vereinfachen - die fachliche Bewertung und Letztentscheidung müssen jedoch immer durch qualifiziertes medizinisches Personal erfolgen. KI ersetzt daher keine ärztliche oder psychotherapeutische Entscheidung.
Mit dem europäischen AI Act wurden 2024 erstmals europaweit einheitliche Regelungen für den Einsatz von KI geschaffen. Ziel ist es, Innovationen zu fördern und gleichzeitig hohe Standards für Sicherheit, Transparenz und Datenschutz sicherzustellen.
Ab August 2026 greift der EU AI Act nach aktuellem Stand uneingeschränkt. Hiernach müssen Hersteller technische Dokumentationen vorlegen, Risiko- und Qualitätsmanagement betreiben, eine kontinuierliche Überwachung garantieren und Transparenz sicherstellen. Ärzte und Psychotherapeuten, die diese Systeme nutzen, sind gefordert, sich mit CE-Zertifizierung, zulässigen Einsatzbereichen und Dokumentationspflichten auseinanderzusetzen.
Allerdings entwickelt die EU derzeit sogenannte Omnibus-Pakete. Der digitale Omnibus sieht dabei eine Änderung des EU AI-Acts vor. Insbesondere beinhaltet dies Fristverlängerungen für Hochrisiko-KI-Systeme. Ob diese Änderung pünktlich zum 1. August 2026 in Kraft tritt ist noch unklar.
Für den Gesundheitsbereich gelten besonders hohe Anforderungen, da viele medizinische KI-Anwendungen als sogenannte Hochrisiko-Systeme eingestuft werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat wesentliche Anforderungen an den sicheren Einsatz von KI definiert:
- Eingesetzte KI-Systeme dienen der Unterstützung der Praxis und sind kein Ersatz für ärztliche Leistungen.
- Für den sicheren Einsatz eines KI-Systems braucht es immer eine menschliche Aufsicht. Ärzte und Psychotherapeuten tragen weiterhin die Verantwortung für die Behandlung.
- Alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme nutzen, müssen über eine ausreichende Kompetenz verfügen und entsprechen geschult sein, um sie verantwortungsvoll einzusetzen.
- Der Einsatz von KI-Systemen muss wie der Einsatz anderer Softwaresysteme mit der Datenschutz-Grundverordnung konform sein.
- Der Einsatz von KI in der Praxis muss für Patienten transparent sein. Eine mündliche Erklärung reicht aus. Werden KI-Systeme wie Telefonassistenten oder Chatbots in der Kommunikation eingesetzt, müssen Patienten darauf hingewiesen werden, dass sie mit einer KI kommunizieren.
Hier finden Sie zusätzliche Informationen: KBV - Künstliche Intelligenz
Praxen sollten sich daher frühzeitig mit den regulatorischen Anforderungen vertraut machen und nur Lösungen einsetzen, die den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Viele KI-Anwendungen basieren auf Cloud-Lösungen. Beim Einsatz solcher Systeme sollten Praxen sorgfältig prüfen:
- Das Vorliegen eines C5-Testates (Mindestanforderungen an Cloud-Dienste für sichere Datenverarbeitung)
- Der Ort der Datenverarbeitung und -speicherung (EU, EWR-Land oder Drittstaaten mit Angemessenheitsbeschluss)
- Das Einhalten von europäischen Datenschutzanforderungen
Besonders relevant sind hierbei anerkannte Sicherheitsstandards und transparente Informationen des jeweiligen Anbieters. Die individuelle Risikobewertung liegt jedoch bei dem Arzt oder Psychotherapeuten selbst.
Unser Beraterteam steht Ihnen für alle Fragen im Bereich Praxis-IT gerne zur Verfügung.
Kontakt
|
Sonja Bäckert Senior Referentin Fachbereich eHealth und Digitalisierung in der Versorgung Berliner Allee 22 30175 Hannover
|
Angélique Heger Referentin Fachbereich eHealth und Digitalisierung in der Versorgung Berliner Allee 22 30175 Hannover
|
|
Lena Klöpping Referentin Fachbereich eHealth und Digitalisierung in der Versorgung Berliner Allee 22 30175 Hannover
|
Marc Wilheine Referent Fachbereich eHealth und Digitalisierung in der Versorgung Berliner Allee 22 30175 Hannover
|