Diabetischer Fuß

Genehmigungspflichtige Leistungen

Zur Behandlung des diabetischen Fußes gemäß GOP 02311 des EBM ist eine Genehmigung erforderlich.

Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgender Nachweise geführt werden:

 

  • Nachweis über die Behandlung von mindestens 100 Patienten mit Diabetes mellitus je Quartal im Durchschnitt der letzten 4 Quartale vor Antragstellung durchgeführt worden ist

und

  • Nachweis über die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Patienten-Schulungen für Diabetiker (die Qualifikation zur Hypertonie-Schulung ist nicht ausreichend) vorliegt

Hinweis:

Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie können diese Leistung auch dann berechnen, wenn sie die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nicht nachweisen können.

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.


Kontakt

Bezirksstelle Aurich

Frau Ihnen

Telefon: 04941 6008-134

 

Bezirksstelle Braunschweig

Frau Prygodda

Telefon: 0531 2414-277

 

Bezirksstelle Göttingen

Frau Vespermann

Telefon: 0551 70709-134

 

Bezirksstelle Hannover

Frau Bomball-Perbandt

Telefon: 0511 380-4453

 

Bezirksstelle Hildesheim

Frau Boinska

Telefon: 05121 1601-118

Bezirksstelle Lüneburg

Frau Krause

Telefon: 04131 676-216

 

Bezirksstelle Oldenburg

Frau Bischoff

Telefon: 0441 21006-162

 

Bezirksstelle Osnabrück

Frau Brewe

Telefon: 0541 9498-131

 

Bezirksstelle Stade

Frau Witt
Telefon: 04141 4000-201

Frau Wychgram
Telefon: 04141 400-202

 

Bezirksstelle Verden

Herr Schürmann

Telefon: 04231 975-215

 

Bezirksstelle Wilhelmshaven

Frau Matzke

Telefon: 04421 9386-112