MRT der Mamma

Genehmigungspflichtige Leistungen

Die Kernspintomographie, auch bekannt als Magnetresonanztomographie oder kurz MRT, stellt mit einem starken Magnetfeld und durch Radiowellen das Körperinnere bildlich dar. Besondere Bestimmungen gelten für die Magnetresonanz-Tomographie der Mamma. So wird die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung erst nach der Teilnahme an einem obligatorischen Kolloquium erteilt.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Radiologie
  • Fachärzte für Nuklearmedizin
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen für die allgemeine Kernspintomographie im Gebiet "Diagnostische Radiologie"

 

  • Nachweis über die fachlichen und apparativen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Röntgenmammographie und Mammasonographie gemäß den Vereinbarungen zur Strahlendiagnostik und - therapie sowie zur Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V

 

  • Selbstständige Durchführung und Befundung kernspintomographischer Untersuchungen der Mamma bei mindestens 200 Patienten mit mindestens 50 % histologisch gesicherten Befunden unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes

 

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium bei der Kassenärztlichen Vereinigung

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Es ist ein geeignetes Gerät gemäß Anlage I der Kernspintomographie-Vereinbarung vorzuhalten. Der Nachweis erfolgt über den vom Hersteller ausgefüllten technischen Datenbogen.

Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?
  • Genehmigungsinhaber müssen innerhalb von 12 Monaten die selbständige Durchführung von mindestens 50 kernspintomographischen Leistungen der Mamma (in der vertragsärztlichen und nicht vertragsärztlichen) Versorgung nachweisen. Die Prüfung erfolgt von Amts wegen; wir kommen auf Sie zu.

 

  • Im Rahmen der zufallsgesteuerten Stichprobenprüfung fordert die KVN jährlich bei 4% der Genehmigungsinhaber im Bereich Kernspintomographie die bildliche und schriftliche Dokumentation zu 10 Patienten an. Die Prüfung von Fällen der Kernspintomographie der Mamma erfolgt hier inzident.

Kontakt

Frau Claudia Christossek

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3638

E-Mail: Claudia.Christossek@kvn.de