Abklärungskolposkopie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Die Abklärung auffälliger Befunde zur Früherkennung des Zervixkarzinoms erfolgt durch eine Differenzialkolposkopie (Abklärungskolposkopie). Sie dient der histologischen Sicherung von squamösen und glandulären Atypien/Neoplasien sowie der Festlegung der operativen Strategie.

 

Die Abklärungskolposkopie ist neben der zytologischen Untersuchung und dem HPV-Test ein zentraler Bestandteil der Abklärungsdiagnostik im Rahmen des organisierten Programms zur Früherkennung des Zervixkarzinoms.

 

Hinweis: Seit dem 1. Oktober 2020 besteht die Verpflichtung, die im Rahmen des organisierten Programms zur Früherkennung des Zervixkarzinoms durchgeführten Abklärungskolposkopien zur Programmbeurteilung elektronisch zu erfassen und an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu übermitteln.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?

Kontakt

Frau Daniela Klawikowski

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380 3371

E-Mail: daniela.klawikowski@kvn.de