Neuropsychologische Therapie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie dient der Feststellung und Behandlung von hirnorganisch verursachten Störungen geistiger (kognitiver) Funktionen, des emotionalen Erlebens, des Verhaltens und der Krankheitsverarbeitung sowie der damit verbundenen Störungen psychosozialer Beziehungen.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Neurologie
  • Fachärzte für Nervenheilkunde
  • Fachärzte für Psychiatrie
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie
  • Fachärzte für Neurochirurgie
  • Fachärzte Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie

 

Weiterhin sind antragsberechtigt:

 

  • Ärztliche Psychotherapeuten mit fachlicher Befähigung in einem Verfahren nach § 13 der Psychotherapie Richtlinie
  • Psychologische Psychotherapeuten mit fachlicher Befähigung in einem Verfahren nach § 13 der Psychotherapie-Richtlinie
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit fachlicher Befähigung in einem Verfahren nach § 13 der Psychotherapie-Richtlinie
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Der Nachweis über eine neuropsychologische Zusatzqualifikation inhaltsgleich oder gleichwertig der jeweiligen Zusatzbezeichnung für Neuropsychologie gemäß Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammern oder gemäß der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.


Kontakt

Frau Simone Niedziella

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3338

E-Mail: simone.niedziella@kvn.de