Videosprechstunde

Telemedizinische Leistungen wie die Videosprechstunde werden zunehmend in den Versorgungsalltag Einzug halten. Sie können größere Entfernungen zwischen Arzt und Patient überbrücken; Patienten brauchen nicht den Anfahrtsweg zur Praxis auf sich zu nehmen.
Die technischen Anforderungen für die Praxis und den Videodienst - insbesondere zur technischen Sicherheit und zum Datenschutz – regelt die Vereinbarung über telemedizinische Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung im Zusammenhang mit §87 Abs. 2a Satz 7 SGB V gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä).
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