Apherese

Genehmigungspflichtige Leistungen

Bei der Apherese, auch bekannt als Blutwäsche, werden krankheitsverursachende Stoffe oder Bestandteile gezielt auf dem Blut oder Blutplasma entfernt. Im Anschluss werden die Blutanteile, welche nicht eliminiert wurden wieder zusammengeführt. Für dieses extrakorporale Verfahren werden bestimmte Apparate benötigt.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
Wehe Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?

Kontakt

Frau Ass. jur. Anika Spiegler

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3169

E-Mail: Apherese@kvn.de