Hörgeräteversorgung Kinder

Genehmigungspflichtige Leistungen

Schwerhörige Patienten können mit Hörgeräten versorgt werden. Ziel der entsprechenden Qualitätssicherungsvereinbarung ist es, dass Säuglingen, Kleinkindern und Kindern nach aktuellem Stand der medizinischen Wissenschaft behandelt werden.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
Welche räumlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
Welche organisatorischen Anforderungen sind zu erfüllen?
Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?

Kontakt

Frau Renate Heidhoff

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3337

E-Mail: Renate.Heidhoff@kvn.de