Polysomnographie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Die Polysomnographie ist eine Untersuchung und Messung bestimmter biologischer Parameter im Schlaf. Sie eignet sich zur Differentialdiagnose von Schlafstörungen und Schlafapnoe-Syndromen. Eine Polysomnographie wird in speziell eingerichteten Schlaflaboren unter stationären oder ambulanten Bedingungen durchgeführt. Dazu gehören die Aufzeichnungen von Schlaf-EEG, EOG, EMG, EKG, Atemfluss, Atmungsanstrengung, Sauerstoffsättigung, Körperlage und Video.

 

Dies beinhaltet auch die Einleitung einer Therapie mit einer ggf. notwendigen individuellen Unterkieferprotrusionsschiene - nachdem die Durchführung einer Überdrucktherapie ausgeschlossen wurde  - sowie die Koordination mit Vertragszahnärzten*innen zur Anfertigung und Anpassung dieser Unterkieferprotrusionsschiene.

Wer kann diese Leistungen beantragen?

Ärzte aller Fachrichtungen.

Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • die Zusatzbezeichnung Schlafmedizin

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Geräte, die geeignet sind, die klinisch relevanten Parameter abzuleiten und den Patienten während des Schlafs im Schlaflabor überwachen zu können. Die Geräte müssen so ausgestattet sein, dass mindestens folgende Messungen durchgeführt und die zugehörigen Messgrößen über einen Zeitraum von mindestens sechs Stunden simultan auf einem Datenträger registriert werden können:

  • Registrierung der Atmung, Oxymetrie, Elektrokardiographie, Aufzeichnung der Körperlage, Messung der abdominalen und thorakalen Atembewegungen, Atemfluss oder Maskendruckmessung, Elektrookulographie mit mindestens 2 Ableitungen, Elektroenzephalographie mit mindestens 2 Ableitungen, Elektromyographie mit mindestens 3 Ableitungen, Optische und akustische Aufzeichnung des Schlafverhaltens.

 

Der Nachweis erfolgt über den vom Hersteller ausgefüllten technischen Datenbogen.

Welche räumlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Für jeden Patienten muss ein eigener Schlafraum zur Verfügung stehen. Der Schlafraum muss räumlich getrennt vom Ableitraum sein, in dem die Aufzeichnungsgeräte stehen. Des Weiteren muss der Raum über eine entsprechend seiner Funktion angemessene Größe, eine Möglichkeit zur Verdunklung und eine Gegensprechanlage verfügen sowie so schallgeschützt sein.

 

Der Nachweis erfolgt über einen detailliert gekennzeichneten Raumplan oder durch eine Akkreditierungsurkunde der DGSM.

Welche organisatorischen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
  • Während der Polysomnographie muss eine medizinische Fachkraft im Schlaflabor anwesend sein

  • Während der Einstellung auf eine Überdrucktherapie mit CPAP- oder verwandten Geräten muss bei Notfällen ein Arzt zur unmittelbaren Hilfestellung zur Verfügung stehen

  • Die Namen des Arztes und der medizinischen Fachkraft sowie die Uhrzeiten der Durchführung der Polysomnographie sind zu dokumentieren

Kontakt

Frau Sonja Roßmann

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3327

E-Mail: Sonja.Rossmann@kvn.de