Dialyse

Genehmigungspflichtige Leistungen

Die Dialyse ist ein Blutreinigungsverfahren. In der Qualitätssicherungsvereinbarung sind die Voraussetzungen für verschiedene Dialysebehandlungen benannt. Im Einzelnen betrifft das die Zentrumsdialyse, Zentralisierte Heimdialyse (Limited Care) und die Heimdialyse.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Innere Medizin und Nephrologie
  • Fachärzte mit Schwerpunkt Nephrologie
  • Fachärzte mit Schwerpunkt / Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Ärzte mit Gebietsbezeichnung Kinderheilkunde:
    • selbstständige Durchführung von mindestens 1000 Dialysen unter Anleitung, davon mindestens 250 Hämodialysen und mindestens 250 Peritonealdialysen
    • mindestens 24-monatige ständige Tätigkeit in der pädiatrischen Nephrologie unter Anleitung
    • mindestens zwölfmonatige ständige Tätigkeit in der Dialyse unter Anleitung
    • danach: erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen. Bitte reichen Sie keine Patientendokumentationen ein.

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Hämodialysegeräte müssen mindestens mit einer Volumenbilanzierung ausgestattet sein sowie eine Dialyse mit High-Flux-Dialysatoren und den Einsatz von sowohl Acetat- als auch Bikarbonatdialysat ermöglichen.

 

Das für die Herstellung von Dialysat benötigte Reinwasser muss mindestens mit einer Umkehrosmose aufbereitet werden.

 

Zur Behandlung von Notfällen ist als Mindestausstattung in der Dialysepraxis oder -einrichtung vorzuhalten:

  • Intubationsbesteck und Frischluftbeatmungsgerät (Beatmungsbeutel)
  • Absaugvorrichtung
  • Sauerstoffversorgung
  • Defibrillator mit Einkanal-EKG-Schreiber und Oszilloskop
  • Analysemöglichkeit für Elektrolyte in Serum und Dialysat sowie für die Hämoglobin- oder Hämotokritbestimmung

 

Der Nachweis erfolgt über den Hersteller.

Welche organisatorischen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
  • Vorhalten aller Dialyseverfahren und Dialyseformen

  • Kooperation mit einem Transplantationszentrum

  • Ärztliche Präsenz und pflegerische Bereitschaftsdienst

  • Bei der Durchführung von Hämodialysen von Erwachsenen als Zentrumsdialyse müssen in einer Praxis/Einrichtung mindestens 10 Behandlungsplätze vorhanden sein und nachgewiesen werden.

Kontakt

Frau Anika Spiegler

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3169

E-Mail: Anika.Spiegler@kvn.de