KVNachrichten

Fruzaqla® (Fruquintinib) als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt
Fruzaqla® (Wirkstoff: Fruquintinib) wird nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer Takeda GmbH im Anwendungsgebiet mit einem Zusatznutzen ab dem ersten Behandlungsfall seit dem 15. September 2025 als Praxisbesonderheit anerkannt. Die Praxisbesonderheit gilt ausschließlich als:
- Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasierendem kolorektalem Karzinom (mCRC), die bereits früher mit verfügbaren Standardtherapien, einschließlich Fluoropyrimidin-, Oxaliplatin- und Irinotecan-basierten Chemotherapien, Anti-VEGF-Arzneimitteln und Anti-EGFR-Arzneimitteln, behandelt wurden und bei denen die Erkrankung nach der Behandlung mit Trifluridin/Tipiracil oder Regorafenib fortgeschritten ist, oder die diese Behandlung nicht vertragen.
Patienten mit einem ECOG-Performance Status größer als eins sowie andere histologische Typen als das Adenokarzinom wurden in der der G-BA-Bewertung zugrundeliegenden Studie FRESCO-2 nicht untersucht.
Weitere Anwendungsgebiete oder Patientengruppen von Fruzaqla® sind hiervon nicht umfasst.
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.
Die Einleitung und Überwachung der Therapie mit Fruquintinib soll nur durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit metastasiertem kolorektalem Karzinom erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie durch Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Gastroenterologie und weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte anderer Fachgruppen erfolgen.
Die Praxisbesonderheit gilt längstens bis zum Ablauf des Patent- und Unterlagenschutzes und solange Takeda Fruzaqla® in Deutschland vertreibt.
Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Fruzaqla® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (Off-Label-Use).
Weitere Informationen zur Praxisbesonderheit finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes unter dem folgenden Link