Bekannt­ma­chung über die Anpas­sung des Bedarfs­plans

Amtliche Bekanntmachungen

Bekannt­ma­chung über die Anpas­sung des Bedarfs­plans

Die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung Nie­der­sach­sen hat gemäß §99 SGB V im Ein­ver­neh­men mit den Lan­des­ver­bän­den der Kran­ken­kas­sen und den Ersatz­kas­sen den Bedarfs­plan zur Sicher­stel­lung der ver­trags­ärzt­li­chen Ver­sor­gung ange­passt. 

 

Der Bedarfs­plan trat mit Ver­öf­fent­li­chung auf der Home­page der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung Nie­der­sach­sen (KVN) am 1. Dezem­ber 2023 in Kraft.

 

Den Bedarfs­plan fin­den Sie im Inter­net auf der Home­page der KVN

 

Der Bedarfs­plan wird auf Anfor­de­rung im Ein­zel­fall in Papier­form zur Ver­fü­gung gestellt.