Ausschüsse

Berufungsausschuss

Berufungsausschuss

Der Berufungsausschuss ist ein paritätisch besetztes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen. Im Bereich der KV Niedersachsen gibt es einen Berufungsausschuss.

 

Der Berufungsausschuss entscheidet über Widersprüche gegen Entscheidungen des Zulassungsausschusses Niedersachsen (ab dem 1. Januar 2022) im Bereich der KV Niedersachsen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Berufungsausschusses innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung des Zulassungsausschusses einzulegen.

 

Der Berufungsausschuss besteht aus einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt und je drei Vertretern der Ärzte einerseits und der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen andererseits. In Entscheidungen über Widersprüche von Psychotherapeuten und der überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte (erweiterter Berufungsausschuss) treten an die Stelle der Vertreter der Ärzte Vertreter der Psychotherapeuten und der Ärzte in gleicher Zahl (zwei Vertreter der Psychotherapeuten und zwei Vertreter der Ärzte); unter den Vertretern der Psychotherapeuten muss mindestens ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sein. Die Zahl der Kassenvertreter erhöht sich in diesen Fällen ebenfalls auf vier Vertreter.

 

Mitglieder eines Zulassungsausschusses können nicht gleichzeitig Beisitzer des für den Zulassungsausschuss zuständigen Berufungsausschuss sein. Die Mitglieder des Berufungsausschusses führen ihr Amt als Ehrenamt und sind an Weisungen nicht gebunden.

 

Beschlüsse können nur bei vollständiger Besetzung des Berufungsausschusses gefasst werden. Stimmenthaltung ist unzulässig. Gegen Entscheidungen des Berufungsausschusses ist die Klage vor dem Sozialgericht zulässig.

 

Die Geschäfte des Berufungsausschusses werden bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen geführt. Vorsitzende des Berufungsausschusses ist in der Amtsperiode vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 Frau Lippmann.

 

Adresse und Ansprechpartner

 

Berufungsausschuss Niedersachsen
Berliner Allee 22
30175 Hannover
E-Mail: berufungsausschuss@kvn.de

 

Vorsitzende des Berufungsausschusses

Frau Lippmann, Telefon: 0511 380-3224

 

Ansprechpartner Geschäftsstelle

Frau Röver, Telefon: 0511 380-3157
Frau Mattner, Telefon: 0511 380-3265
Frau Kramny, Telefon: 0511 380-3177

 

Sitzungstermine 2024 (jeweils ab 14:30 Uhr)

  • 13.02.2024
  • 03.04.2024
  • 13.06.2024
  • 07.08.2024
  • 23.10.2024
  • 11.12.2024

Änderungen vorbehalten

 

Die Sitzungen des Berufungsausschusses sind nicht öffentlich. Ob an den genannten Sitzungsterminen auch der erweiterte Berufungsausschuss tagt, erfragen Sie bitte bei den Ansprechpartnern der Geschäftsstelle.