Anträge

Anträge

Arztregister, Zulassung, Genehmigungen, Anstellungen und ASV: Als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut müssen Sie verschiedene Anträge stellen. In diesem Bereich finden Sie die wichtigsten Anträge, die Sie vor oder während der Praxistätigkeit benötigen.

Investitionskostenzuschüsse

Für Neuniederlassungen oder Anstellungen im ländlichen Raum kann von der KVN eine Förderung in Form eines Investitionskostenzuschusses gewährt werden. Entsprechende Förderanträge können von Ärzten, Psychotherapeuten und MVZ gestellt werden, die eine Niederlassung anstreben oder erstmalig Ärzte/Psychotherapeuten in einem Anstellungsverhältnis beschäftigen. Die Förderung wird ausgeschrieben für Planungsbereiche, für die die KVN aufgrund des Versorgungsgrades und der Altersstruktur einen besonderen Besetzungsbedarf ermittelt. Zusätzlich zum Investitionskostenzuschuss wird für bestimmte Planungsbereiche eine Umsatzgarantie gewährt. Die Gewährung einer Förderung ist mit der Auflage verbunden, die vertragsärztliche Tätigkeit im Planungsbereich mindestens fünf Jahre auszuüben. Ein Investitionskostenzuschuss ist auch für die Gründung einer Zweigpraxis möglich. Die Zweigpraxis muss mindestens fünf Jahre betrieben werden. Während dieser Zeit müssen jede Woche mindestens zehn Stunden für die Sprechstunde aufgewendet werden.

 

Zweigpraxis

Sie möchten eine Zweigpraxis beantragen? Nutzen Sie hierfür unsere e-​Formulare im geschützten Mitgliederbereich.

 

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