Liebe Leserinnen und Leser,
das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 29. Juli in Kraft getreten. Das Sparpaket wird ab Januar 2027 die ambulante Versorgung hart treffen.
Für uns steht fest: Das Gesetz mit seinen Einsparungen und all seinen technischen Unzulänglichkeiten wird spürbare Konsequenzen für die ambulante Versorgung in Niedersachsen haben. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben keine andere Wahl, als ihre Arbeit an die noch schlechter werdenden finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen.
Die Sparmaßnahmen für den ambulanten Bereich sind überproportional hoch. Die avisierten Kürzungen allein für das kommende Jahr belaufen sich in Niedersachsen auf rund 380 Millionen Euro. Ein Großteil der Einsparungen soll durch die komplette Deckelung der Ausgaben erzielt werden. Davon betroffen sind alle Leistungen, auch solche, die aktuell extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis bezahlt werden – zum Beispiel ambulante Operationen und Früherkennungsuntersuchungen. Künftig gibt es auch für sie starre Mengenkontingente. Quasi durch die Hintertür erfolgt eine Rückholung der Hausärzte sowie der Kinder- und Jugendärzte in den überwunden geglaubten Zustand der Budgetierung. So sollen Ausgleichszahlungen abgestaffelt vergütet werden, die über die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung hinausgehen.
Sie werden sich auf die neuen Kürzungen einstellen und ihre Tätigkeit anpassen müssen, wenn sie ihre Praxis wirtschaftlich führen und langfristig erhalten wollen. Denn Sie können nur das Geld für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten ausgeben, was die Krankenkassen bereitstellen.
Über die finanziellen Auswirkungen der Gesetzgebung für die einzelnen Fachgruppen und mögliche Schritte über den Honorarverteilungsmaßstab den Verlusten entgegen zu wirken, werden wir Sie nach Ende der Sommerpause in einer Sonderausgabe der KVNachrichten umfangreich unterrichten.
Abschließend gratulieren wir Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann zu seiner Ernennung. Wir wünschen ihm kluge und ausgewogene Entscheidungen, um die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei den notwendigen anstehenden Reformen im Gegensatz zu seiner Vorgängerin mitzunehmen.
Wir hoffen auf einen offenen und konstruktiven Dialog mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV - gerade mit Blick auf die Reformen der Notfallversorgung und der Patientensteuerung in einem Primärversorgungssystem. Das geplante Primärversorgungssystem darf keine Leistungen von den Praxen einfordern, die über einen wirtschaftlich sinnvollen Praxisbetrieb hinausgehen. Das kann nicht automatisch erwartet werden.
Als Betriebswirt und promovierter Volkswirt weiß Carsten Linnemann genau, dass Betriebe nur bestehen können, wenn sie auch Planungssicherheit und betriebswirtschaftlichen Erfolg haben. Wir sind jederzeit dialogbereit. Unser Gesprächsangebot steht, denn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Praxen ist massiv gefährdet.
Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN
Thorsten Schmidt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVN
Nicole Löhr, Vorständin der KVN

