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GOP 01648 für die ePA-Erstbefüllung weiterhin abrechnen

Aktuell bestehen unterschiedliche Auffassungen zum Zeitpunkt des Wegfalls der Vergütung der ePA-Erstbefüllung nach GOP 01648.

 

Da Voraussichtlich erst durch Beschluss des (Erweiterten) Bewertungsausschusses eine entsprechende Entscheidung zu erwarten ist, gilt es, die erbrachte Leistung durch Ansatz der GOP 01648 zu dokumentieren. Ob und wie lange die Leistung dann separat vergütet wird, bleibt insofern abzuwarten. Ohne Dokumentation mittels der GOP wäre die Leistung mit der Versicherten-/Grundpauschale abgegolten und könnte später auch nicht nachberechnet werden.