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Honorarsteigerung liegt bei nahezu sechs Prozent

Ergebnisse der Honorarverteilung 1/2026

 

Der ausgeschüttete Gesamthonorarumsatz im ersten Quartal 2026 ist gegenüber dem Vorjahresquartal absolut betrachtet um +3,52 Prozent bzw. je Arzt um +3,65 Prozent gestiegen. Die Honorarsteigerungen fallen dabei mit +5,98 Prozent gesamt bzw. +6,10 Prozent je Arzt im hausärztlichen Versorgungsbereich höher aus als im fachärztlichen Bereich mit +2,07 Prozent gesamt bzw. +1,98 Prozent je Arzt. Die Gründe liegen hier - ähnlich wie auch bereits im Vorquartal - insbesondere in Zugewinnen aufgrund der faktischen Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen sowie in Steigerungen im Bereich der ePA-Erstbefüllung, der hausarztzentrierten Versorgung und der Schutzimpfungen. Des Weiteren verlagern sich im fachärztlichen Bereich (vor allem bei Chirurgen, Kardiologen und Urologen) zunehmend relevante Beträge auf die Hybrid-DRG.

 

Das Honorarvolumen der Vertragstherapeuten erhöhte sich um +2,65 Prozent (je Therapeut +2,82 Prozent). Trotz einer Steigerung der Fallzahl um +2,74 Prozent konnte der Fallwert nahezu konstant gehalten werden (-0,09 Prozent). Beim Blick auf den Zweijahresvergleich zeigt sich bei den Vertragstherapeuten gegenüber 1/2024 ein überdurchschnittliches Honorarwachstum von +14,66 Prozent (je Therapeut +14,54 Prozent). Für die Fachärzte ergeben sich im Zweijahresvergleich Steigerungsraten von +8,70 Prozent gesamt bzw. +8,48 Prozent je Arzt. Das Honorarvolumen der Hausärzte stieg gegenüber dem 1. Quartal 2024 insgesamt um +11,37 Prozent bzw. je Arzt um +11,64 Prozent.

 

Die stärksten Honorarsteigerungen gegenüber dem Vorjahresquartal neben den Hausärzten weisen im fachärztlichen Versorgungsbereich mit den Sonstigen Ärzten (+11,51 Prozent), den Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie (+7,19 Prozent) sowie den Laborärzten (+6,20 Prozent) solche Arztgruppen auf, die eine deutlich überdurchschnittlich positive Fallzahlentwicklung verzeichnen. Im Bereich der „Sonstigen Ärzten“ konnten Pathologen zudem mehr Honorar im Bereich der Probenuntersuchungen und Strahlentherapeuten im Bereich der strahlentherapeutischen Leistungen erzielen. Laborärzte profitierten von Mehreinnahmen im genetischen Labor und bei Prävention. Der höhere Zugewinn der Radiologen (+6,13 Prozent) begründet sich vor allem durch Steigerungen bei TSVG-Leistungen.

 

Deutlich unterdurchschnittliche Honorarentwicklungen weisen dagegen mit den Nervenärzten (-6,89 Prozent), den Chirurgen (-6,44 Prozent), den fachärztlichen Internisten ohne Schwerpunkt (-3,85 Prozent), den Angiologen (-2,20 Prozent) solche Arztgruppen auf, die im Vergleich zum Vorjahresquartal bei ihren Fallzahlen einen stärkeren Rückgang zu verzeichnen haben. Bei den Rheumatologen kommt es insbesondere aufgrund von Verlagerungseffekten in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) trotz einer leichten Fallzahlsteigerung zu einem deutlichen Honorarrückgang (-6,26 Prozent). Ähnlich sieht es bei den Kardiologen (-4,86 Prozent Honorarrückgang bei leichter Fallzahlzunahme) aus, bei denen eine Verlagerung von Leistungen in die Hybrid-DRG-Abrechnung erfolgte.

 

Hier finden Sie GKV-Umsatzstatistik der Fachgruppen 1/2026 im Vergleich zu 1/2025. Dort ist als Ergebnis der Arztabrechnung des 1. Quartals 2026 der Honorarumsatz einschließlich Sachkosten vor Abzug von Betriebskosten und Steuern der einzelnen Fachgruppen dargestellt (ohne ASV, Hybrid-DRG sowie Korrekturen aus Vorquartalen). Außerdem die Entwicklung beim ausgeschütteten Gesamthonorarumsatz.