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Update zur AOK-HPV-Impfvereinbarung

Seit dem 1. Januar 2026 übernimmt die AOK Niedersachsen (AOKN) bekannterweise im Rahmen ihrer Satzungsleistungen die HPV-Impfung für Versicherte im Alter von 18 bis 26 Jahren. Vor dem 27. Geburtstag begonnene Impfserien können noch zu Lasten der AOKN fortgeführt und abgerechnet werden.

 

Da es in Ausnahmefällen vorgekommen ist, dass die dritte Impfung nicht in dem genannten Zeitrahmen durchgeführt werden konnte, hat sich die AOKN bereit erklärt, den Anspruchszeitraum auszuweiten.

 

Aus diesem Grund können für Versicherte über 26 Jahre

  • die GOP 89110C (erste Dosis und ggf. zweite Dosis eines Impfzyklus) bis zum 31. Dezember 2026 abgerechnet werden,
  • die GOP 89110D (letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation) bis zum 30. Juni 2027 abgerechnet werden.

 

Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass alle begonnenen Impfzyklen zu Ende geführt werden können und ein vollständiger HPV-Schutz gewährleistet wird.