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Ergebnisse zahnärztlicher Früherkennung künftig auch im gelben Kinderuntersuchungsheft

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen werden künftig auch im gelben Kinderuntersuchungsheft dokumentiert. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Aufnahme der Dokumentation für Kinder und Jugendliche in Anlage 1 der Kinder-Richtlinie wird zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

 

Kinder zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben gemäß der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (FU-RL) Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Die FU-RL sah bislang keine Regelungen zur Dokumentation vor. Die nun getroffenen Festlegungen zur Dokumentation tragen somit zur Vereinheitlichung bei.

 

Im gelben Kinderuntersuchungsheft schließt sich nach den zehn pädiatrischen Vorsorgeuntersuchungen nun ein separater Teil für die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen an. Für jede dieser Untersuchungen sind jeweils vier Seiten vorgesehen. Sie umfassen auch Elterninformationen und Grafiken zu Zahndurchbruchszeiten.

 

Die bereits vorhandenen gelben Kinderuntersuchungshefte können weiter verwendet werden. Für die Dokumentation der Ergebnisse der zahnärztlichen Untersuchung werden für die Übergangszeit Einlegeblätter zur Verfügung stehen. Außerdem werden Aufkleber für die Hefte bereitgestellt, auf denen die Zeitfenster für die zahnärztlichen Früherkennungen vermerkt sind.