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Lungenkrebs-Früherkennung: Erweiterung der Fachgruppen ab 1. Oktober
Auch Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung können ab 1. Oktober die Erstberatung und die Berichterstellung für die Untersuchung zur Lungenkrebs-Früherkennung durchführen und abrechnen. Hierzu hat der Bewertungsausschuss (BA) die vierte Bestimmung zum Abschnitt 1.7.2 EBM angepasst. Außerdem wurde die Prüfzeit der Gebührenordnungsposition (GOP) 01876 für die Erstberatung zur Teilnahme an der Früherkennung von Lungenkrebs korrigiert. Näheres stellen wir Ihnen nachfolgend vor.
Fachgruppen ergänzt
Bisher können Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin und Fachärzte für Innere Medizin die Erstberatung (GOP 01876) und die Berichterstellung (GOP 01875) durchführen und abrechnen. Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung können gemäß Präambel 3.1 EBM an der hausärztlichen und gemäß Präambel 13.1 EBM an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen und sind damit an der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung beteiligt. Durch die Ergänzung der vierten Bestimmung zum Abschnitt 1.7.2 EBM können künftig auch diese Arztgruppen die Leistungen entsprechend den GOP 01876 und die GOP 01875 gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie durchführen und abrechnen.
Prüfzeit korrigiert
Da es sich bei der Erstberatung um eine zeitgebundene Leistung handelt, muss die Prüfzeit der in der GOP 01876 angegebenen Mindestdauer von fünf Minuten entsprechen. Der BA hat daher in Anhang 3 zum EBM die Prüfzeit für die GOP 01876 von vier auf fünf Minuten korrigiert.
Hinweis zur Veröffentlichung
Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Beschluss auf seiner Internetseite und im Deutschen Ärzteblatt.