Liebe Leserinnen und Leser,
das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten in Niedersachsen spürbar verschlechtern. Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung nach eigenen Angaben eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik. Die Folge kann jedoch nur ein einnahmeorientiertes Leistungsangebot der Praxen sein. Dafür ist die Politik verantwortlich.
Bereits heute wird die Arbeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht vollständig vergütet. Mit dem GKV-Spargesetz drohen in Niedersachsen jährlich insgesamt rund 380 Millionen Euro weniger für die ambulante Versorgung, allein 220 Millionen Euro durch die wegfallenden Leistungen bzw. die Leistungen, die zukünftig nur noch aus der morbiditätsgewichteten Gesamtvergütung (MGV) vergütet werden. Bei einer Kürzung der Mittel in dieser Größenordnung, sind die Praxen gezwungen, ihr Leistungsangebot einzuschränken, um wirtschaftlich überleben und ihre Patientinnen und Patienten weiterhin versorgen zu können.
Die Auswirkungen werden in jeder Praxis spürbar sein - ob hausärztlich, fachärztlich oder psychotherapeutisch. Konkret drohen
- weniger verfügbare Termine
- längere Wartezeiten
- Aufnahmestopps für neue Patientinnen und Patienten
- Einschränkungen bei Prävention und Vorsorge
- weniger ambulante Operationen.
Gleichzeitig wird sich der Fachkräftemangel verschärfen, Investitionen werden zurückgestellt und Personal in den Praxen abgebaut. Zudem wird das Gesetz die Flucht von Ärzten und Psychotherapeuten in den vorzeitigen Ruhestand vorantreiben. Darüber hinaus werden fast alle bislang nicht budgetierten Leistungen gestrichen. Dies hat zur Folge, dass in Zukunft fast alle Leistungen nur noch quotiert bezahlt werden.
Besonders problematisch ist der geplante Wegfall der extrabudgetären Vergütung sogenannter TSVG-Termine. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurden zusätzliche Anreize geschaffen, kurzfristige Facharzttermine bereitzustellen. Dadurch konnten Wartezeiten reduziert und der Zugang zur ambulanten Versorgung verbessert werden. Allein in Niedersachsen erfolgten im Jahr 2025 rund 250.000 Terminvermittlungen durch die Terminservicestelle der KVN.
Davon betroffen wären vor allem Patientinnen und Patienten mit akuten Beschwerden oder neu auftretenden Erkrankungen, bei denen eine schnelle Diagnostik und Behandlung entscheidend ist. Verzögerungen können dazu führen, dass Krankheiten später erkannt werden und aufwendigere sowie kostenintensivere Behandlungen notwendig werden.
Darüber hinaus würde sich der Druck auf andere Bereiche des Gesundheitswesens erhöhen. Wenn ambulante Termine schwerer verfügbar sind, suchen mehr Menschen die Notaufnahmen der Krankenhäuser auf, obwohl ihre Beschwerden eigentlich ambulant behandelt werden könnten. Das belastet die ohnehin angespannten Krankenhausstrukturen zusätzlich.
Ein weiteres Problem ist der Verlust von Vertrauen in die Verlässlichkeit gesundheitspolitischer Entscheidungen. Erst werden Regelungen geschaffen, die die ambulante Versorgung stärken sollen, dann werden sie wieder zurückgenommen - das gilt zum Beispiel für die Entbudgetierung der Haus- und Kinderärzte sowie die TSVG-Regelungen. Das erschwert jede langfristige Planung. Gerade Arzt- und Psychotherapeutenpraxen sind jedoch auf Planungssicherheit angewiesen, um Personal einzustellen, Investitionen vorzunehmen und ihre Versorgung dauerhaft sicherzustellen.
Zudem sendet das Gesetz ein fatales Signal an den dringend benötigten ärztlichen und psychotherapeutischen Nachwuchs. Wer heute über eine Niederlassung nachdenkt, braucht die Gewissheit, dass politische Rahmenbedingungen Bestand haben. Fehlt diese Verlässlichkeit, werden sich noch weniger junge Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die eigene Praxis entscheiden. Die Folge werden weitere Versorgungslücken sein - insbesondere in ländlichen Regionen.
Dabei zeigt ein Blick auf die Zahlen, wie effizient die ambulante Versorgung bereits heute arbeitet: Die Praxen bewältigen bundesweit rund 97 Prozent aller Behandlungsfälle, sind aber nur für etwa 16 Prozent der Gesamtausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung verantwortlich.
Es muss gespart werden. Doch Einsparungen dürfen nicht zulasten der ambulanten Versorgung erfolgen. Wer an dieser Stelle kürzt, riskiert längere Wartezeiten, schlechtere Behandlungsmöglichkeiten und zusätzliche Belastungen für Krankenhäuser und Patientinnen und Patienten.
Stattdessen sollte die Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung endlich von der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen entlasten. Allein dadurch ließen sich Milliardenbeträge einsparen - ohne die medizinische und psychotherapeutische Versorgung der Menschen zu verschlechtern. Das wäre ein nachhaltiger Beitrag zur Stabilisierung der Finanzen - zum direkten Vorteil der Patientinnen und Patienten.
Wenn Sie Fragen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre KVN-Bezirksstelle. Wenn Sie rechtliche Fragen zur Ausgestaltung Ihres zukünftigen Praxisangebots haben schreiben Sie eine E-Mail an recht@kvn.de
In den kommenden Monaten wird Sie der Vorstand persönlich auf Bezirksstellenversammlungen über das Gesetz informieren.
Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN
Thorsten Schmidt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVN
Nicole Löhr, Vorständin der KVN

