KVNachrichten

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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

FAQ: Einnahmeorientiertes Leistungsangebot

 

Aufgrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der vorherrschenden Losung der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ und der zu erwartenden erheblichen Einbußen beim Honorar für die ambulante Versorgung besteht bei vielen Mitgliedern der KVN der Wunsch nach einem rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen das Leistungsverhalten bzw. Leistungsangebot der Ärztinnen und Ärzte und psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechtssicher gestaltet werden kann. Daher haben sich die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater der KVen der Länder und der KBV zum Sprechstundenangebot in der Praxis ausgetauscht, um Orientierung für die Mitglieder bei der Patientenversorgung zu schaffen. Im Juni 2026 konnte das Ergebnis dieses Austauschs im AK KV der KBV konsentiert werden.

 

Dieses Ergebnis des Austauschs war die Grundlage für die Erarbeitung von FAQs durch die Rechtsabteilung der KVN mit Fragen und Antworten u. a. zu Mindestsprechstundenzeiten, der Verteilung des Sprechstundenangebotes, Selbstzahlersprechstunden und Privatabrechnungen bei GKV-Versicherten sowie Umstrukturierungen in den Praxen.

 

Die FAQs sind ausschließlich ins Mitgliederportal der KVN (als News auf der Startseite) eingestellt und nur für die Mitglieder der KVN einsehbar.

 

Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Ausführungen geben einen allgemeinen Überblick. Die Beurteilung eines Sachverhalts erfolgt stets unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, so dass Abweichungen von den nachfolgend dargestellten Grundsätzen möglich sind.

 

Um Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre zukünftige Praxisausgestaltung zu geben, haben wir in unserem Portal FAQ für Sie zusammengestellt. Sollten Sie grundsätzliche Fragestellungen dort vermissen, schreiben Sie eine E-Mail an recht@kvn.de