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Neuer Honorarverteilungsmaßstab in Planung
Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes hat der Hauptausschuss der KVN den Vorstand beauftragt, bis zur Herbstversammlung der Vertreterversammlung der KVN einen einnahmenorientierten Honorarverteilungsmaßstab zu entwickeln, der der Sparpolitik der Bundesregierung Rechnung trägt. Dieser Entwicklungsprozess wird von intensiven Diskussionen in den Gremien der KVN und mit den Berufsverbänden begleitet. Es gibt zahlreiche Optionen der Leistungsbegrenzung zur Begegnung gesetzlicher Vergütungseingriffe. Sie werden in den kommenden Wochen intensiv diskutiert.