Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und die niedersächsischen ärztlichen und psychotherapeutischen Verbände kritisieren die Ankündigungen von Bundesgesundheitsministerin Warken zur Stabilisierung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die vertragsärztliche Versorgung in Niedersachsen ist von den angedachten Sparmaßnahmen massiv betroffen.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und die Vertreterinnen und Vertreter der niedersächsischen ärztlichen und psychotherapeutischen Verbände kritisierten bei einer gemeinsamen Sitzung am 20. April 2026 in Hannover die Planungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die in der letzten Woche mit dem Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt wurden.
Der Gesetzentwurf führe zu einer immer unzureichenderen Finanzierung des ambulanten Sektors und somit zu einer Verschlechterung der Versorgung auch in Niedersachsen, da eine begrenzte Vergütung unweigerlich begrenzte Leistungen zur Folge habe. Das Leitbild einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik wird vom KVN-Vorstand und den Verbandsvertreterinnen und -vertretern nicht geteilt. Unter dieser Maßgabe könne den massiven Herausforderungen im Gesundheitswesen nicht angemessen begegnet werden. Eine finanzielle Deckelung heiße nichts anderes, als eine Rationierung der ambulanten medizinischen Versorgung. Währenddessen würden dringend nötige Strukturreformen weiter verschoben und gleichzeitig die Vertragsärzteschaft in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen erneut zur Kasse gebeten.
Bestes Beispiel: Die geplante Abschaffung der Honorierungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Diese Maßnahme gehe in die völlig falsche Richtung, so der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch. „Wer fordert, dass gesetzlich Versicherte schneller Termine bei Fachärzten und Psychotherapeuten erhalten sollen, gleichzeitig aber bewährte finanzielle Anreize hierfür streicht, wird am Ende mit weniger Terminen dastehen.“ Barjenbruch stellte sich klar gegen die Aussagen, dass es durch die Honoraranreize keine Verbesserung der Versorgungsqualität gegeben habe. Studien des Zi hätten gezeigt, dass sich die Terminvergabe verbessert habe. Er kritisierte auch das gegenwärtige Tempo der Reformbemühungen. Zwar sei es richtig, ins Handeln zu kommen, aber nun die Verbandsanhörungen umgehend nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs anzusetzen, lasse der Selbstverwaltung nicht die nötige Zeit, um angemessen reagieren zu können. „Wir befinden uns in keiner Notlage, da sollten wir doch ausreichend Zeit für Stellungnahmen einplanen“, forderte Barjenbruch. Grundsätzlich werde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht, solange Strukturreformvorschläge fehlten. Am Ende würden die Planungen zu dauerhaften Kollateralschäden in der ambulanten Versorgung führen, fasste Barjenbruch zusammen.
Hinzu komme, dass der Bund sich seiner Finanzverantwortung verweigere, seinen Zuschuss absenke und auch die versicherungsfremden Leistungen für Bürgergeldempfänger weiterhin einseitig von den gesetzlich Versicherten stemmen lasse, betonte der stellvertretende KVN-Vorstandsvorsitzende Thorsten Schmidt. „Hierdurch wird eine sinnvolle Reform der GKV-Finanzen massiv behindert. Und da sich eine selbstständige Tätigkeit unter diesen Voraussetzungen immer weniger lohnt, werden vor allem ältere Ärztinnen und Ärzte dazu getrieben, früher aus der Versorgung auszuscheiden.“ Auch sei es nicht auszuschließen, dass Praxen die Anzahl ihrer Medizinischen Fachangestellten verringern müssten, so Schmidt. Sinkende Kapazitäten führten automatisch zu längeren statt kürzeren Wartezeiten. Im Hinblick auf den geplanten Strukturwandel in der Versorgung mit mehr Ambulantisierung und Primärversorgungssystem sei das kontraproduktiv.
KVN-Vorständin Nicole Löhr wies darauf hin, dass verschiedene Kürzungen im Bereich der Hausarztzentrierten Versorgung, bei der Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte, bei der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie oder bei Beratungsleistungen zur Organspende zu einer schlechteren medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten führen werden. „Die Politik sollte dies den Menschen in Deutschland und Niedersachsen klar sagen“, forderte Löhr.
KVN und Verbände konstatierten, dass es sich bei den Reformvorschlägen um einen Sparkurs auf dem Rücken der niedergelassenen Ärzteschaft handelt, da die Einsparungen eben nicht fair über alle Leistungserbringer verteilt würden. Statt einzelne Stellschrauben zu drehen, brauche es eine echte Neuausrichtung des Gesundheitswesens. KVN und Verbände forderten, dass die Politik sich zum System der ambulanten medizinischen Versorgung bekenne und dieses nicht kaputtspare.
